Die Aufarbeitung und Lösung der Diesel-Thematik schreitet voran.
Der Volkswagen Konzern hat dem KBA die konkreten technischen Maßnahmen für die betroffenen EA 189-Motoren mit 1,6 und 2,0 Liter Hubraum vorgestellt. Damit stehen für den Großteil der betroffenen Fahrzeuge die Abhilfemaßnahmen fest. Bei der Erarbeitung standen möglichst kundenfreundliche Lösungen im Vordergrund. Nach der Umsetzung der technischen Maßnahmen erfüllen die Fahrzeuge die jeweils gültigen Abgasnormen. Die finale technische Lösung für den 1,2-Liter-Dieselmotor wird dem KBA Ende des Monats präsentiert und umfasst voraussichtlich ein Software-Update.
– Beim 1,6-Liter EA 189-Motor wird direkt vor dem Luftmassenmesser ein sogenannter Strömungstransformator befestigt. Das ist ein Gitternetz, das den verwirbelten Luftstrom vor dem Luftmassenmesser beruhigt und so die Messgenauigkeit des Luftmassenmessers entscheidend verbessert. Der Luftmassenmesser ermittelt die aktuell durchgesetzte Luftmasse; ein für das Motormanagement sehr wichtiger Parameter für einen optimalen Verbrennungsvorgang. Zudem wird an diesem Motor noch ein Software-Update durchgeführt. Die reine Umsetzung der technischen Maßnahmen wird voraussichtlich weniger als eine Stunde in Anspruch nehmen.
– Die 2,0-Liter-Aggregate bekommen ein Software-Update. Die reine Arbeitszeit für diese Maßnahme wird rund eine halbe Stunde betragen.
Alle Kunden von Volkswagen haben beispielsweise schon seit Anfang Oktober die Möglichkeit, selbst zu prüfen, ob ihr Fahrzeug von der Diesel-Thematik betroffen ist. Unter http://info.volkswagen.com/at erhält jeder Kunde mit seiner Fahrgestellnummer eine klare Aussage.
Mit diesen definierten Maßnahmen liegen nun bereits für den Großteil aller in Europa betroffen Konzern-Modelle mit EA 189-Motor technische Lösungen vor. Ende dieses Monats werden dem KBA auch für den 1,2-Liter-Dreizylinder-Dieselmotor die entsprechenden Maßnahmen präsentiert.
In Anlehnung an die Vorgehensweise der Marke Volkswagen planen die weiteren Marken des Konzerns – Audi, SEAT, ŠKODA und Volkswagen Nutzfahrzeuge – für ihre betroffenen Fahrzeuge ebenfalls entsprechende Maßnahmen.
Die Volkswagen AG verzichtet darüber hinaus ausdrücklich bis zum 31. Dezember 2016 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Gewährleistungsansprüche/ Garantieansprüche wegen der in Fahrzeugen mit Motorentyp EA 189 eingebauten Software, sofern diese Ansprüche nicht bereits verjährt sind. Deshalb entstehen Volkswagen Kunden durch Zuwarten keine Nachteile.
Fest steht: Die Fahrzeuge sind weiterhin technisch sicher und fahrbereit und können deshalb uneingeschränkt im Straßenverkehr genutzt werden.
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