COVID-19 Lockerungsverordnung für Autohäuser

VW Konzernmarken verlängern weltweit die Neuwagen- und Anschlussgarantien um drei Monate

Nun auch größere Auto-Händler wieder geöffnet
Volkswagen Konzernmarkenbetriebe bieten wieder ihre umfangreichen Dienste im Verkauf und Service an
Attraktive Angebote für prompt verfügbare Neuwagen sowie für Jung- und Gebrauchtwagen

Mit 1. Mai wurde die COVID-19 Lockerungsverordnung erlassen, die das bisherige Betretungsverbot im Handel sowie die Verkehrsbeschränkungen ersetzt. Darunter fallen neben Einkaufszentren und Möbelhäusern auch die Automobil-Handelshäuser deren Schauräume mehr als 400 m² betragen und die nun unter vorgegebenen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen wieder öffnen dürfen.
Mit heutigem Tag sind damit auch alle Volkswagen Konzernmarkenhändler in Österreich, die die Marken Volkswagen, Audi, Seat, Škoda, Porsche sowie die Exclusivemarken Bentley und Lamborghini vertreten, unabhängig von Ihrer Betriebsgröße, wieder für Kunden geöffnet.
Nach der coronabedingten Schließung der Betriebe Mitte März, bei denen lediglich ein Service-Notdienst erlaubt war, konnten in einem ersten Schritt nach den Osterfeiertagen die Servicebetriebe sowie kleinere Händlerbetriebe (Schauraum bis zu 400 m²), mit entsprechenden Auflagen für Kunden, wieder geöffnet werden. Mit dem zweiten Schritt wurde nun auch das Betretungsverbot für größere Händler (> 400 m²) aufgehoben und deren Schauräume für Kunden geöffnet, auch hier unter den für den Handel vorgegebenen Vorgaben.
Die Händlerbetriebe der Volkswagen Konzernmarken sind gut bevorratet und bieten aktuell attraktive Konditionen auf prompt verfügbare Neuwagen, ebenso wie auf Jung- und Gebrauchtwagen an. Die Porsche Bank ergänzt das Angebot mit interessanten Finanzierungsangeboten. Details dazu findet man auf der jeweiligen Homepage der Marken (www.volkswagen.at, www.audi.at, www.seat.at, www.skoda.at).
In den Servicebetrieben sind die Service- und Reparaturarbeiten sowie die saisonalen Räderwechsel voll angelaufen. Auch hier wurden die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen seitens der Betriebe umgesetzt. Damit sich in den Kundenzonen möglichst wenige Kunden gleichzeitig aufhalten, wird empfohlen und wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, die Werkstatt-Termine im Voraus zu vereinbaren.

Volkswagen Konzernmarken verlängern weltweit die Neuwagen- und Anschlussgarantien um drei Monate
Aufgrund der Corona-Pandemie waren und sind weiterhin weltweit zahlreiche Vertragswerkstätten geschlossen. Somit war es vielen Kunden nicht möglich, die Garantie rechtzeitig in Anspruch zu nehmen. Aus diesem Grund verlängern die Konzernmarken Volkswagen Pkw, Audi, Seat, Škoda und Porsche die Garantiefristen für Neuwagen um drei Monate. Dies gilt für alle in Europa oder für den europäischen Markt produzierten Fahrzeuge, deren zweijährige Neuwagengarantie oder Anschlussgarantie im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Mai 2020 ausläuft. Die Verlängerung gilt für drei Monate nach Ablauf der ursprünglichen Neuwagen- beziehungsweise Anschlussgarantie. Die Frist endet drei Monate nach Ablauf der ursprünglichen Neuwagen- oder Anschlussgarantie beziehungsweise spätestens am 31. August 2020.
Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um ein einmaliges und freiwilliges Entgegenkommen, um Kunden in der durch COVID-19 verursachten Ausnahmesituation zu helfen. Es gilt weltweit für alle Fahrzeuge, die in Europa oder für den europäischen Markt produziert wurden.

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