E-Mobilitätsförderungen im österreichischen Straßenverkehr 2021

E-Mobilitätsförderung: Änderungen in den Fördervoraussetzungen für Privatpersonen sowie bei der Anschaffung privater E-Ladeinfrastruktur 

Auch 2021 wird der Ankauf von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen wieder finanziell unterstützt. Wie in den beiden Jahren zuvor steht auch für das Jahr 2021 ein Gesamt-Förderbudget von 46 Millionen Euro zur Verfügung. ÖAMTC-E-Mobilitätsexperte Markus Kaiser gibt einen Überblick, was bisher bekannt ist.

Eine Änderung wird es bei den Förderhöhen pro E-Pkw geben: Die Förderung für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine reduziert sich ab dem kommenden Jahr von derzeit noch 5.000 Euro auf 4.000 Euro bei reinen Batterie-Elektrofahrzeugen und von 2.500 Euro auf 2.000 Euro pro Fahrzeug bei Plug-in-Hybriden.

Unverändert bleibt die Förderung für Privatpersonen. Ab Jänner 2021 wird jeder privat angeschaffte E-Pkw mit 5.000 Euro, jeder Plug-in-Hybrid mit 2.500 Euro bezuschusst.
Für Privatpersonen ändern sich auch die Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung: Die aktuell noch bestehende Diskrepanz in den Fördervoraussetzungen zwischen Privatpersonen und Betrieben wird ab 2021 beseitigt. Die Brutto-Anschaffungspreisgrenze wird bei Privatpersonen von derzeit max. 50.000 Euro auf 60.000 Euro angehoben, wodurch ab dem kommenden Jahr für Private wie auch für Betriebe dieselbe Anschaffungspreisgrenze gilt.
Ändern werden sich auch die Voraussetzungen zur Beantragung der Förderung für private E-Ladeinfrastruktur: Ist aktuell zum Erhalt der Förderung für eine private Ladestation noch der gleichzeitige Kauf eines E-Pkw notwendig, wird ab Beginn des Jahres 2021 der Bonus für private E-Ladeinfrastruktur unabhängig von der Anschaffung eines E-Pkw beantragt werden können. Man benötigt somit zum Erhalt der Ladeinfrastruktur-Förderung in Zukunft nicht mehr den gleichzeitigen Kauf eines E-Pkw.

Technische Neuerungen – Gurtwarner auch für Beifahrer und Rücksitze, Hörfunk-Empfang in Fahrzeugen der Klasse M vorgeschrieben
Neuerungen bringt das Jahr 2021 auch im technischen Bereich, z. B. bei den Gurtwarnern. „Seit 2014 ist ein Warnsystem für nicht angelegte Sicherheitsgurte für den Fahrersitz verpflichtend vorgeschrieben. Zukünftig muss es an allen Vorder- und Rücksitzen der Klassen M1 und N1 und allen Vordersitzen aller anderen Klassen verpflichtend eingebaut werden“, erklärt Friedrich Eppel, stv. Leiter der ÖAMTC-Technik. In der EU-Verordnung 2019/2144 wurde festgelegt, dass ab 01.09.2019 keine Typisierung neuer Fahrzeugmodelle und ab 01.09.2021 keine Neuzulassung von Fahrzeugen ohne die genannten Warnsysteme erlaubt ist.
Bereits vor dem Jahreswechsel müssen bestimmte Fahrzeugklassen über einen Hörfunk-Empfang verfügen: Konkret schreibt die EU-Richtlinie 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation vor, dass in allen neu zugelassenen Fahrzeugen der Klasse M ab 21.12.2020 ein Empfänger eingebaut sein muss, der zumindest den Empfang und die Wiedergabe von Hörfunkdiensten, die über digitalen terrestrischen Rundfunk (z. B. DAB+) ausgestrahlt werden, ermöglicht.

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