Aufsichtsgremien und Vorstand der Großglockner Hochalpenstraßen AG haben sich heute festgelegt: die Großglocknerstraße soll bis Mitte Mai, voraussichtlich sogar in der zweiten Maiwoche geöffnet werden. Damit verbunden ist auch das wichtige Signal an die Tourismuswirtschaft, dass nach einer COVID-19 bedingten langen Schließung der Betriebe von Hotels und Gastronomie, die ersehnte Öffnung von Freizeitangeboten beginnt und damit den Gästen sowie Einheimischen wieder ein attraktives Angebot zur Verfügung steht. Bereits am Montag dieser Wochen haben knapp 20 fachkundige und hochgebirgserfahrene Mitarbeiter ihre Arbeiten von Norden in Fusch an der Großglocknerstraße/Ferleiten und von Süden in Heiligenblut am Großglockner aus mit der Schneeräumung gestartet. Im Rahmen der Schneeräumung sind dazu auch Felsabsicherungen, Lawinensprengungen sowie die Auswinterung von 130 Hoch- und Kunstbauten sowie die Errichtung von kilometerlangen Weidezäunen und das Montieren der Leitschienen auf knapp 50 km alpinen Straßen, nötig. Dazu ist auch festzustellen, dass es sich heuer südseitig um den schneereichsten Winter seit 1951 mit über 5 Meter Neuschnee handelt.
Sofern die Arbeiten dennoch zügig voranschreiten und kein weiterer Wintereinbruch die umfangreichen Tätigkeiten erschwert, ist mit einem Durchstich in der zweiten Maiwoche zu rechnen. Einige weitere Tage an Vorbereitungsarbeiten sind dann noch erforderlich und sollte die Straße dann für den Verkehr freigegeben werden können.
Die WasserWelten am Fuße der berühmten Krimmler Wasserfälle werden rechtzeitig zum Muttertag am 8. Mai 2021 aufsperren.
Die ebenso zur GROHAG-Gruppe gehörenden Panoramastraßen in Kärnten die Nockalmstraße im UMESCO-Biosphärenpark Nockberge und die Goldeck Panoramastraße werden ebenfalls ab Samstag, den 8. Mai geöffnet sein, die beliebte Villacher Alpenstraße im Naturpark Dobratsch steht den Gästen und Naturliebhabern bereits jetzt für Ausflüge und Wanderungen zur Verfügung.
Bei allen genannten Ausflugzielen wird es in den ersten Tagen, in denen die Gastronomie noch nicht wie gewohnt geöffnet sein kann, eine Grundversorgung in den Shops und regionalen Gastronomiebetrieben in Form von „take-away“ geben. Über COVID-19-gerechtes Verhalten wird entsprechend vor Ort informiert.
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