Heute, 31. Mai 2023, endet die Begutachtungsfrist für den Entwurf der neuen Führerschein-Richtlinie. „Die Richtlinie wird regelmäßig überprüft und nachjustiert. Ziel ist es, das Führerscheinwesen in Europa zu vereinheitlichen und zu vereinfachen“, erklärt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka. „Als Mobilitätsclub begrüßen wir die stetige Anpassung an aktuelle Gegebenheiten. Im Entwurf gibt es allerdings einige Punkte, die eher dazu geeignet sind, Barrieren zu errichten, anstatt sie zu reduzieren.“
Daher hat der ÖAMTC unter anderem zu folgenden geplanten Inhalten der Novelle Stellung genommen:
– Anhebung des Gewichtslimits für die Führerscheinklasse B: Künftig soll der „B-Führerschein“ zum Lenken alternativ angetriebener Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 4.250 Kilogramm berechtigen. „Grundsätzlich ist diese Anpassung ein Schritt in die richtige Richtung, die vor fast 100 Jahren eingeführte Grenze von 3.500 kg ist längst nicht mehr zeitgemäß“, stellt Zelenka klar. Aus Sicht des ÖAMTC ist die Beschränkung auf alternative Antriebe allerdings eine vergebene Chance: Würde man das Limit allgemein auf 4.250 Kilogramm anheben, würden beispielsweise auch Rettungsdienste oder Besitzer:innen von Wohnmobilen profitieren.
– Führerscheingültigkeit: Künftig bleiben Führerscheine in allen EU-Staaten – wie in Österreich bereits jetzt – 15 Jahre gültig. „Alle 15 Jahre soll dann, anlässlich der Verlängerung, eine Selbsteinschätzung der körperlichen und geistigen Fahrtauglichkeit erfolgen, also eine Art Gesundheitsfragebogen ausgefüllt werden. Ab dem 70. Lebensjahr verkürzt sich dieses Intervall auf fünf Jahre“, fasst Zelenka zusammen. „Weitere Maßnahmen oder Tests in Zusammenhang mit der Verlängerung sind jeweils Sache der EU-Mitgliedstaaten.“ Der ÖAMTC begrüßt die Selbsteinschätzung und die damit verbundene kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Fahrtauglichkeit. Zusammen mit freiwilligen Maßnahmen wie Fortbildungs- und Fahrtrainingsangeboten wird so ein Anreiz für einen eigenverantwortlichen Umgang mit der Fahrtauglichkeit geschaffen.
– Digitaler Führerschein: Der Entwurf sieht vor, dass künftig nur noch digitale Führerscheine ausgestellt werden. „Es steht außer Frage, dass die Zukunft auch in Hinblick auf die Lenkberechtigung digital ist. Den ehrgeizigen Zeitplan – in vier bis fünf Jahren soll es angeblich schon so weit sein – sehen wir allerdings kritisch. Unsere Erfahrung zeigt, dass technische Lösungen ohne Alternative für viele Menschen eine Hemmschwelle darstellen“, gibt Zelenka zu bedenken. Was jedenfalls zuerst geschaffen werden müsste: Internationale Regelungen für die Anerkennung digitaler Führerscheine – und eine Lösung für technische Probleme, die einen Abruf der Lenkberechtigung während einer Kontrolle verhindern. „Diese Punkte müssen gelöst sein, bevor die Digitalisierung hier weiter vorangetrieben wird. Davon unberührt kann ein EU-weit gültiger, digitaler Führerschein selbstverständlich zusätzlich angeboten werden“, so die ÖAMTC-Juristin abschließend.
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