Am 31. Jänner 2019 endet das Vignettenjahr 2018. Das bedeutet: Ab 1. Februar ist nur mehr die Klebevignette 2019 in Zitronengelb oder die Digitale Vignette gültig.
Damit auch die Digitale Vignette mit Sicherheit ab 1. Februar gilt, erinnert die ASFINAG an den Stichtag 14. Jänner: „Weil man erst am 18. Tag nach dem Online-Kauf die Digitale Vignette verwenden kann, ist der 14. Jänner ein ganz wichtiger Tag für alle, die heuer lieber klicken statt picken. Wer also bis dahin im Webshop auf asfinag.at oder über die kostenlose App der ASFINAG die Digitale Vignette kauft, kann sicher gehen, ohne Probleme ab 1. Februar 2019 unsere Autobahnen und Schnellstraßen benützen zu können.“, erklärt ASFINAG-Geschäftsführerin Ursula Zechner.
Beim Verkauf der Digitalen Vignette verzeichnet die ASFINAG bislang im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von 15 Prozent beim Absatz. Das liegt unter anderem auch am erweiterten Kundenangebot. Beim Kauf der Digitalen Jahresvignette über den Webshop kann seit heuer mit nur wenigen Klicks das neue Abo-Service aktiviert werden. Somit kann die Gültigkeit Ihrer Jahresvignette automatisch verlängert werden. Die Vorteile: Kundinnen und Kunden versäumen keine Gültigkeitsfristen mehr, haben keinen Mehraufwand und erhalten so jedes Jahr automatisch und fristgerecht die Jahresvignette. Dieses Abo-Service gilt natürlich auch für Jahreskarten der Digitalen Streckenmaut.
Digitale Vignetten auch an Verkaufsautomaten und bei Vertriebsstellen
Sofort gültige Digitale Vignetten gibt es an den ASFINAG Vignetten-Verkaufsautomaten. Die ASFINAG hat das Angebot der Verkaufsautomaten an den Standorten Kiefersfelden, im ASFINAG-Büro Innsbruck (alle Tirol), Hörbranz (Vorarlberg) und am Grenzübergang Suben (Oberösterreich) bereits erweitert. Weitere Standorte sind in Planung. Ebenfalls sofort gültig sind die Digitalen Vignetten, die bei Vertriebspartnern wie dem ÖAMTC, ARBÖ, Trafiken und einigen Tankstellen erworben werden.
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