Seit 2019 müssen Hersteller neu typisierte E- und Hybrid-Fahrzeuge mit dem sogenannten ‚Acoustic Vehicle Alert System‘ (kurz AVAS) ausstatten. Ab 1. Juli 2021 sind die akustischen Warngeräusche dann für alle Neuzulassungen verpflichtend. Das System sorgt dafür, dass elektrifizierte Autos auch im geräuscharmen Bereich bei geringen Geschwindigkeiten bis 20 km/h über ein Warnsignal eindeutig wahrnehmbar sind. „Wir begrüßen die Verpflichtung akustischer Warngeräusche für alle neu zugelassenen E-Fahrzeuge, denn das trägt deutlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im urbanen Raum bei. Besonders die schwächsten Verkehrsteilnehmer, wie blinde und sehbehinderte Fußgänger, Kinder oder Personen, die auf dem Fahrrad unterwegs sind, müssen geschützt werden“, erklärt ÖAMTC-Techniker Markus Kaiser.
AVAS muss zwischen dem Anfahren und bis 20 km/h sowie beim Rückwärtsfahren automatisch ein akustisches Warngeräusch erzeugen, das dem Geräusch eines Verbrenners der jeweils gültigen Fahrzeugklasse ähnelt. „Aus dem Geräusch muss erkennbar hervorgehen, ob das Fahrzeug gerade beschleunigt, ob es abbremst oder mit gleichbleibender Geschwindigkeit unterwegs ist“, erklärt der Techniker. Ein Standgeräusch wird nicht gefordert. „Wenn Fahrzeuge bereits über eine Warneinrichtung für das Rückwärtsfahren verfügen, ist es nicht erforderlich, dass das System beim Rückwärtsfahren ein zusätzliches Schallzeichen erzeugt“, stellt der ÖAMTC-Experte klar.
Bereits vor dem 1. Juli 2021 zugelassene und im Straßenverkehr befindliche Hybridelektro- und reine E-Fahrzeuge können weiterhin geräuschlos ohne AVAS unterwegs sein und müssen nicht nachgerüstet werden. „Zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer wäre eine freiwillige Nachrüstung bereits zugelassener Fahrzeuge, die noch nicht über AVAS verfügen, jedenfalls empfehlenswert“, sagt Kaiser.
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