Ab 1. Mai gelten höhere Verkehrsstrafen

Wer ohne Helm am Motorrad fährt, im Auto nicht angeschnallt ist oder ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss ab Montag mit höheren Strafen rechnen. Am kommenden Montag tritt die 34. StVO-Novelle in Kraft, die für einige Delikte höhere Strafen definiert. So wird die Strafe für das Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung auf 100 Euro verdoppelt. Damit soll ebenso die Verkehrssicherheit erhöht werden, wie durch die Erhöhung der Strafen für Motorradfahren ohne Helm oder Autofahren ohne angelegten Sicherheitsgurt: Diese Vergehen kosten künftig 50 Euro statt den bisherigen 25 Euro.

Für den ARBÖ ist fraglich, ob eine Verdoppelung der Strafen den gewünschten Effekt hat, wie ARBÖ-Rechtsexperte Mag. Johann Kopinits ausführt: „Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Delikte aufgrund der Verdoppelung der Strafhöhen nicht zurückgehen werden. Jemand, der noch immer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert wird es vermutlich auch weiterhin machen. Und außerdem sind die Möglichkeiten der Exekutive beschränkt, da der Lenker oder die Lenkerin aufgehalten werden muss oder ein Fotobeweis vorliegen muss.“
Grundsätzlich werden höhere Strafen eher als neue Einnahmequelle für den Staat gesehen, als dass dadurch die Verkehrssicherheit nachhaltig erhöht wird, wie ARBÖ-Psychologin Mag. Patricia Prunner ausführt: „Wirklich sinnvoll ist die Strafe, wenn die Einnahmen dieser, in gezielt therapeutisch-pädagogische Präventionsprojekte fließen. Um uns allen, als Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, und zwar nicht nur als Autofahrerinnen und Autofahrer, sondern auch als Radfahrerinnen und Radfahrer, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Eltern verkehrsteilnehmender Kinder, die Gefahren von Ablenkung und mangelnden Sicherheitsvorkehrungen bewusst zu machen. Erst durch diese Erkenntnis kann der notwendige Nährboden für ‚Lernen‘ entstehen und dadurch langfristig eine Verhaltensänderung begünstigen.“

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