Landeshauptmann Markus Wallner hat ein Wohnpaket für das Land Vorarlberg angekündigt. Darin werden ein paar der schon lange bestehenden und immer wieder vorgebrachten Forderungen der Arbeiterkammer Vorarlberg aufgegriffen. „Endlich wird zumindest die langjährige Forderung der AK Vorarlberg nach einem Bodenfonds erhört“, begrüßt AK Präsident Bernhard Heinzle die Ankündigung. „Wichtig ist jetzt, dass die Pläne auch zuverlässig, schnell und umfassend umgesetzt werden. Das werden wir als Arbeiterkammer genau im Auge behalten.“
Das Paket, das der Landeshauptmann angekündigt hat, beinhaltet etwa die Einrichtung eines Bodenfonds. Über diesen sollen in enger Abstimmung mit den Gemeinden Grundstücke dem leistbaren Wohnen zugeführt werden. Darüber hinaus soll die Zweitwohnsitzabgabe erweitert werden und künftig nicht mehr nur „klassische“ Ferienwohnungen in Tourismusgebieten, sondern auch alle sonstigen, insbesondere leerstehenden Wohnungen betreffen. Schließlich ist auch geplant, ein Miet-Kauf-Modell im Bereich des gemeinnützigen Wohnbaus umzusetzen.
„Es ist ohne Frage positiv, dass der Landeshauptmann die absolute Dringlichkeit des leistbaren Wohnens erkannt hat. Das wird auch höchste Zeit: Viele Vorarlberger:innen stehen bereits jetzt mit dem Rücken zur Wand“, urteilt AK Präsident Bernhard Heinzle. Das zeigte erst zu Beginn des Jahres eine Umfrage der AK Vorarlberg. Demnach müssen aktuell 37 Prozent der Befragten mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten aufwenden, bei den privaten Mietern sogar 43 Prozent. 51 Prozent der privaten Mieter gaben an, eine starke Belastung durch die Wohnkosten zu empfinden. Mit dem Traum vom Eigenheim ist es für viele ohnehin längst vorbei, wie die Studie „Wem gehört das Land?“ belegte: Sie kommt zu dem Ergebnis, dass zehn Prozent der Vorarlberger:innen 75 Prozent der Wohnbauflächen besitzen, während zwei Drittel keinerlei Grund- oder Wohnungseigentum vorweisen können.
Die AK fordert daher bereits seit langem, leistbares Wohnen als Grundsatz in der Landesverfassung und als Raumordnungsziel im Raumplanungsgesetz zu verankern. Ein Kauf von Bauland bzw. Bauerwartungsland darf nur noch nach Bedarfsprüfung erfolgen. Das Land hätte die Möglichkeit, durch Änderungen im Grundverkehrsgesetz die Spekulation mit Grund und Boden endlich einzudämmen und eine Trendwende einzuleiten. Wenn das kein Teil des Wohnpakets wird, ist das gesamte Paket lediglich kosmetisch und bringt keine strukturellen Verbesserungen.
„Wenigstens der Bodenfonds scheint nun endlich angepackt und umgesetzt zu werden“, zeigt sich AK Präsident Heinzle erleichtert. „Bei aller Freude werden wir als Arbeiterkammer aber genau zuschauen, dass die bislang noch recht vagen Ankündigungen auch treffsicher umgesetzt und gehalten werden. Auch die Durchsetzung eines neuen Miet-Kauf-Modells im Bereich des gemeinnützigen Wohnbaus könnten den Vorarlberger:innen den Erwerb von Eigentum wieder erleichtern. Doch Faktum ist, dass gerade im Bereich gemeinnütziger Wohnbau die Mietwohnungen fehlen und hier ein enormer Nachholbedarf hinsichtlich der Neuerrichtung besteht. Denn vielen Vorarlberger:innen steht das Wasser bereits bis zum Hals.“
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