AK bietet Steuererklärung digital

Ganz ohne persönlichen Termin können Mitglieder der AK nun ihre Arbeitnehmerveranlagung erledigen lassen

Mit einem neuen digitalen Service erleichtert die AK Vorarlberg seit 12. Oktober 2020 ihren Mitgliedern die Arbeitnehmerveranlagung enorm. Per Mausklick können sie zurückholen, was sie an Steuern zu viel bezahlt haben. „Sie schicken uns ihre Belege und wir erledigen den Rest“, bringt es AK-Steuerexpertin Eva-Maria Düringer auf den Punkt.

Die AK zählt in Vorarlberg 165.000 Mitglieder. Schon seit Jahren hilft sie den unselbständig Erwerbstätigen bei der Einreichung ihrer Arbeitnehmerveranlagung. „Diesen Service haben wir nun noch bequemer gemacht.“ Denn mit dem neuen AK Online-Steuerservice wird die Arbeitnehmerveranlagung auch ohne persönlichen Termin durchgeführt: einfach online auf
ak-vorarlberg.at einen Fragebogen ausfüllen. Rückfragen und Beratung erfolgen telefonisch. So bequem war der Steuerausgleich noch nie. Lediglich drei Voraussetzungen müssen gegeben sein:

– Sie sind aktuell Mitglied der AK Vorarlberg.
– Sie haben nur Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit (keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung udgl.).
–  Sie haben eine Zugangskennung für FinanzOnline.

Dann sind die Expertinnen der AK Vorarlberg am Zug. Sie haben heuer trotz erschwerter Arbeitsbedingungen durch Corona für Vorarlberger Arbeitnehmer bereits Millionen an Steuergeld zurückgeholt. „Unser neuer digitaler Service“ ist laut Düringer freilich „nicht mit der direkten Eingabe auf FinanzOnline zu verwechseln.“ Erst wenn alle Einzelheiten telefonisch oder per E-Mail geklärt sind, geben die AK-Steuerexpertinnen den Antrag an das Finanzamt. „Selbstverständlich sind wir vom AK-Steuerrecht zur Verschwiegenheit verpflichtet und sämtliche persönlichen Daten bei uns sicher.“
Infozeile: AK-Steuerrecht: Alle Infos finden Interessierte unter https://vbg.arbeiterkammer.at

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