„Kinder brauchen ihre Eltern – und kranke Kinder noch viel mehr. Dass Eltern künftig für die Reha ihrer Kinder freigestellt werden können, macht das nun möglich“, zeigt sich AK Präsident Bernhard Heinzle erfreut über die Entscheidung des Nationalrats. Dieser hat in seiner Sitzung am Mittwoch endlich eine lang bestehende AK Forderung beschlossen: die Freistellung für Eltern während der Begleitung ihres Kindes in der Reha. Damit haben Eltern ab 1. November 2023 Anspruch auf eine bis zu vierwöchige Freistellung, um ihre Kinder zu einem Reha-Aufenthalt zu begleiten. Für die Freistellung soll den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Pflegekarenzgeld und ein besonderer Kündigungsschutz zustehen. Die Elternteile können sich die Freistellung aufteilen, aber bis auf Ausnahmefälle nicht gleichzeitig in Anspruch nehmen.
„Eine Rehabilitation nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit ist schon für Erwachsene eine enorme Belastung, für Kinder ist sie das natürlich noch viel mehr“, erklärt Heinzle. „Wieder in ein möglichst normales Leben zurückzufinden ist schwierig und kostet Zeit. Es ist unerlässlich, dass auch die Eltern betroffener Kinder in diesen Prozess einbezogen werden.“ Oft stehen dem aber die alltäglichen Herausforderungen bei der Arbeit, im Haushalt oder sozialen Umfeld entgegen. Für die Eltern bringt das zusätzlichen psychischen Druck. Nicht zuletzt sind Reha-Maßnahmen erfolgreicher, wenn Eltern ihr Kind in der Reha liebend begleiten und betreuen können.
An den Einrichtungen dafür mangelt es nicht: Seit 2019 gibt es sechs Kinder-Rehabilitationszentren in ganz Österreich mit insgesamt 343 Betten für Kinder und Jugendliche sowie fast ebenso vielen Betten für Angehörige. Die Reha-Plänen sehen zudem vor, dass Eltern ihre Kinder in die Einrichtungen begleiten. In der Realität scheitert das aber bislang oft an den arbeitsrechtlichen Möglichkeiten.
„Jede Mutter und jeder Vater kann sich vorstellen, wie schlimm es ist, wenn das eigene Kind krank ist. Und dass man rund um die Uhr bei ihm sein will, um Liebe und Trost zu spenden“, stellt AK Präsident Heinzle klar. „Aus diesem Grund haben wir als AK Vorarlberg die Freistellung für Eltern während der Kinder-Reha gefordert. Dass diese Freistellung nun beschlossen wurde und gesetzlich verankert wird, ist ein großartiger Erfolg – und zwar in erster Linie für das Wohl und die Gesundheit der Kinder.“
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