AK half: Mieterin sollte 500 Euro zahlen – und bekam stattdessen 4.000 Euro zurück

Die Regelungen im Mietvertrag waren intransparent und damit unwirksam.

In einem aufsehenerregenden Fall konnte die AK Vorarlberg einer Mieterin helfen: Die junge Frau sollte 500 Euro Betriebskosten nachzahlen. Doch stattdessen stellte sich heraus, dass ihr selbst Geld von der Vermieterin zustand.

Eine junge Mieterin in Vorarlberg erhielt eine Betriebskostennachforderung in Höhe von fast 500 Euro von ihrer gewerblichen Vermieterin. Die Frau wandte sich daraufhin an die AK Vorarlberg, um die Betriebskostenabrechnung prüfen zu lassen.

Intransparente Regelungen im Mietvertrag
Die Konsumentenschützer:innen prüften den Mietvertrag und stellten schließlich fest, dass darin nicht transparent ausgestaltet war, wer die Betriebskosten zu tragen hat. Die Klauseln waren durch diese intransparente Ausgestaltung unwirksam und die Mieterin nicht für die Zahlung verantwortlich. Das bedeutete, dass sie nicht nur die aktuelle Nachforderung nicht zahlen musste, sondern zudem auch noch die bisherigen Zahlungen seit ihrem Einzug im Jahr 2021 zurückverlangen konnte.
Doch die mehrfachen Interventionen, in denen konsequenterweise die Rückzahlung der Betriebskosten seit Mietvertragsbeginn 2021 gefordert wurden, blieben zunächst ergebnislos. Seitens der Vermieterin herrschte Funkstille: Jegliche Kontaktaufnahme wurde verweigert, weshalb die Angelegenheit einem RA zur Klagsführung übergeben wurde.

„Lohnt sich immer, sich an die AK zu wenden“
Schlussendlich zahlte die Vermieterin über eine Mahnklage fast 4.000 Euro zurück und musste zusätzlich noch die Kosten für das Einschreiten des Rechtsanwaltes tragen. Die Nachforderung über knapp 500 Euro aus dem Jahr 2023, wegen derer die Konsumentin sich ursprünglich an die AK wandte, konnte ebenso abgewendet werden.
„Der Fall zeigt wieder einmal, dass es sich stets lohnt, sich an die AK Vorarlberg zu wenden, wenn Betriebskostenabrechnungen Fragen aufwerfen”, erklärt Karin Hinteregger, Leiterin der Konsumentenschutzabteilung. „Denn selbst wenn – wie sehr oft – bei der Überprüfung der Betriebskostenabrechnung keine Ungereimtheiten hervorkommen, so gibt dieser Check jedenfalls Gewissheit ohne Kostenrisiko.“

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