Gerade wird allen deutlich: Manche Jobs müssen nun mal gemacht werden – auch in Krisenzeiten. Viele dieser Berufe sind jedoch schlecht bezahlt. Die mehrheitlich weiblichen Beschäftigten, die diese Arbeiten ausüben, sind später armutsgefährdet und verfügen selber über keine ausreichende Absicherung. Wie viel die Menschen, die uns in der Corona-Krise retten, verdienen sollen, fragt die AK jetzt in einer Umfrage.
Die Corona-Pandemie bringt schon jetzt einige Erkenntnisse mit sich. Zum einen zeigt sie uns, dass wir grundlegend analoge Wesen sind, und nicht wirklich in einer digitalen Welt leben. So banal es auch klingt: Von Bits und Bytes können wir uns nicht ernähren, Algorithmen produzieren und versorgen uns nicht mit Lebensmitteln und das Internet kann uns nicht gesundpflegen. Diese Tätigkeiten müssen von Menschen erledigt werden. Zum anderen wird vielen jetzt klar: Die meisten dieser Jobs sind schlecht bezahlt und genießen nur wenig gesellschaftliches Ansehen.
Sie werden als „HeldInnen der Krise“ gefeiert: das Personal im Gesundheitswesen, die Handels- und TransportmitarbeiterInnen, die uns mit Lebensmittel versorgen und die BetreuerInnen, die sich um unsere Kinder kümmern, während wir arbeiten. Die Corona-Krise zeigt jedenfalls: Unsere Gesellschaft funktioniert nur, wenn diese ArbeitnehmerInnen zum Dienst erscheinen. Ob die applaudierende Bevölkerung das auch so sieht, will die AK Vorarlberg in einer neuen Umfrage wissenn: Wie viel sollen sie verdienen?
„Wenn Regierungen und Arbeitgeber ihre Rettungsaktionen vorbereiten, sollten sie anerkennen, wer welche Last und welches Risiko trägt, und sie während und nach der Krise mit Respekt und Geld entschädigen,“ betont AK-Präsident Hubert Hämmerle, „und ein gesetzlicher Mindestlohn von 1.700 Euro wäre ein guter Beginn.“
Die Umfrage ist ab 12. April 2020 unter www.ak-vorarlberg.at/umfrage-mindestlohn online.
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Ich finde einen Mindestlohn von 1.700 Euro netto für unsere Corona Heldinn(en)angemessen und meine, jede (r)Arbeitnehmer(in)soll soviel verdienen, daß diese ihre Lebensunterhalte bestreiten können, ohne um zusätziche Beihilfen ansuchen zu müssen.