Das EU-Parlament hat einen Gesetzesvorschlag verabschiedet, nachdem bestimmte Delikte wie Alkohol am Steuer, Raserei oder Unfälle mit Todesfolge in der gesamten EU mit dem Führerscheinentzug geahndet werden soll. Dadurch wäre der Führerscheinentzug auch in der gesamten EU gültig, und Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer dürften in der gesamten Europäischen Union nicht mehr fahren.
Dieses Vorhaben stößt beim ARBÖ auf Kritik, wie KommR Mag. Gerald Kumnig ausführt: „Die Strafen sind in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. Warum sollen österreichische Autolenkerinnen und -lenker in der gesamten EU, also eben auch in Österreich, für etwas bestraft werden, was bei uns gar kein Delikt darstellt? Zum Beispiel ist in dem Vorschlag geplant, dass der Führerschein künftig schon bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 30 km/h entzogen werden kann, obwohl in Österreich der Entzug erst ab 40 km/h möglich ist.“
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Vielzahl an Delikten, die unter die neue Regelung fallen sollen: „Es wird kolportiert, dass die Liste an Delikten, für die der EU-weite Führerscheinentzug gelten soll, noch ausgeweitet werden soll. Damit will man die individuelle Mobilität einschränken und mittels EU-Verordnung unattraktiv machen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Gesetzgebung und Vollstreckung von Delikten weiterhin einzelstaatlich geregelt werden“, schließt Kumnig ab.
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