Der ARBÖ begrüßt grundsätzlich alle Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit erhöhen. Dazu zählen natürlich auch Maßnahmen, die uneinsichtige Raserinnen und Raser, die Leib und Leben von sich und anderen gefährden, einbremsen. Geplant ist, dass künftig bei einer Tempoüberschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und mehr als 70 km/h außerorts ein Verfallsverfahren eingeleitet wird. Ab 80 km/h (Ortsgebiet) und 90 km/h (Freiland) soll dieser Vorgang auch schon an Ort und Stelle möglich sein.
„Unbelehrbare Hobbymotorsportlerinnen und Hobbymotorsportler haben auf der Straße nichts verloren. Ob die Beschlagnahmung des Fahrzeugs aber die richtige Maßnahme ist, bleibt abzuwarten, da der Führerschein ja nicht dauerhaft verfällt und die Fahrerin oder der Fahrer mit einem anderen Fahrzeug weiterfahren kann. Außerdem sehen wir verfassungsrechtliche Probleme bei diesem Vorhaben“, so KommR Mag. Gerald Kumnig, ARBÖ-Generalsekretär, anlässlich des heute präsentierten Ministerrats-Beschlusses.
Die Fahrzeugbeschlagnahmung ist ein massiver Eingriff in das Eigentumsrecht, wie Gerald Kumnig abschließend ausführt: „Besonders zu kritisieren ist, dass in der derzeit vorliegenden Novelle die Exekutive ein Verfallsverfahren einleitet, und nicht – wie übrigens in anderen europäischen Ländern – ein Gericht. Es ist damit zu rechnen, dass dies zu langwierigen Gerichtsverfahren führen wird.“
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