Der Corona-Virus zwingt viele Betriebe zu massiven Einschränkungen und Schließungen. Die Arbeiterkammer fordert neben dem Kurzarbeitsmodell auch eine Lösung für jene Arbeitnehmer, die wegen der Corona-Krise mit Wiedereinstellungszusage gekündigt werden.
AK-Direktor Rainer Keckeis berichtet über erste Kündigungen und befürchtet, dass sich Kleinbetriebe vom neuen Kurzarbeitsmodell und der unklaren rechtlichen Lage des Epidemiegesetzes überfordert sehen und ihre Mitarbeiter für die Dauer der Krise zum AMS schicken könnten.
Keckeis plädiert dafür, diesen Arbeitnehmern trotz der Wiedereinstellungszusage Arbeitslosengeld auszuzahlen und will darüber auf Sozialpartnerebene und mit dem AMS sprechen. „Wir schauen, ob wir das unbürokratisch mit einem Erlass machen können“, so der AK-Direktor.
„Wir müssen danach trachten, dass die Menschen gesichert das Arbeitslosengeld erhalten“, betont Keckeis. Zusätzlich zur Kurzarbeit brauche es Angebote der unterschiedlichsten Art.
Die Experten der AK sind über die Hotline unkompliziert und rasch erreichbar: 050 258 4444
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