Endabrechnung stimmte nicht: AK verhalf Vorarlberger zu 6.000 Euro

rbeitgeber verrechnete Ansprüche nach einvernehmlicher Kündigung falsch. AK Experte rät: „Abrechnungen immer von uns prüfen lassen.

„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“ Dass dieses Sprichwort durchaus einiges an Wahrheit enthält, musste ein Vorarlberger Produktionsmitarbeiter am eigenen Leib erfahren. Sein Arbeitgeber hatte bei seiner Abfertigung gleich mehrere Fehler gemacht.

Mehr als 30 Jahre lang hatte Herr S. in der Produktion eines großen Vorarlberger Industrieunternehmens gearbeitet, als er schließlich mit seinem Dienstgeber die einvernehmliche Auflösung seines Arbeitsverhältnisses vereinbarte. Teil dieser Vereinbarung war eine freiwillige Abfertigung von drei Bruttomonatsgehältern, zusätzlich zur gesetzlichen Abfertigung von zwölf Monatsentgelten. Eine stattliche Summe, die Herrn S. zustand – doch die er beinahe nicht vollständig bekommen hätte, gäbe es die AK Vorarlberg nicht.

Mehrere Fehler
Herr S. legte den Arbeitsrechtsexpert:innen der AK Vorarlberg die Endabrechnung vor. Und die fanden auch gleich mehrere Fehler in der Berechnung.
„So wurde etwa die freiwillige Abfertigung von über 10.000 Euro brutto statt mit 6 Prozent mit der vollen laufenden Steuer belastet“, berichtet AK Arbeitsrechtsexperte Andreas Kickl.
Darüber hinaus wurde die gesetzliche Abfertigung nicht mit dem letzten Bezug berechnet. „Für die anteiligen Sonderzahlungen wurden Werte aus dem Jahr 2023 herangezogen, obwohl das Dienstverhältnis erst Ende Jänner 2024 endete“, kritisiert Kickl. „Es wurden auch nicht die korrekten durchschnittlichen Schichtzulagen sowie weitere durchschnittliche Entgeltbestandteile herangezogen.“

Nachzahlung erwirkt
Zu guter Letzt wurde auch für die Urlaubsersatzleistung nicht der korrekte Durchschnittsbezug zugrunde gelegt. Daraus ergaben sich an Urlaubsersatzleistung und gesetzlicher Abfertigung Differenzansprüche von insgesamt über 3.000 Euro brutto. Zusammen mit der Korrektur der Versteuerung der freiwilligen Abfertigung kam es zu einer Nachzahlung von mehr als 6.000 Euro netto an Herrn S.

Stets prüfen lassen
„Es bewahrheitet sich hier wieder einmal das Sprichwort: ,Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser‘“,  unterstreicht AK Experte Kickl. „Gerade im Falle von Endabrechnungen – insbesondere wegen der Sonderzahlungen, der Urlaubsersatzleistung, der Abfertigung und ähnlichen Punkten – sollten Sie also immer eine Prüfung durch uns vornehmen lassen!“

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