Autofahrer, die sich im Ausland eine Knolle etwa wegen zu schnellen Fahrens eingehandelt haben, können nicht mehr darauf hoffen, verschont zu bleiben. Ab Mai werden Bußgeldbescheide in der EU flächendeckend vollstreckt.
Die Verwaltungsbehörden in Europa können künftig alle Informationen über Fahrzeugbesitzer austauschen. Dadurch können ausländische Behörden künftig Bußgeldbescheide vollstrecken. Bislang ging das nur, wenn es bilaterale Abkommen gab. Allerdings gilt die EU-weite Rechtshilfe erst ab einer Mindesthöhe von 70 Euro. Einzige Ausnahme ist Österreich, das in Deutschland schon ab 25 Euro in Deutschland vollstrecken darf. Die Grenze von 70 Euro ist im Ausland allerdings schnell erreicht. Bei den meisten Verstößen etwa gegen Promillegrenzen und Geschwindigkeitsbegrenzungen liegen die Bußgelder im Ausland deutlich höher.
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