Karrenseilbahn Dornbirn ab Samstag, 4. Dezember wieder in Betrieb

Bewegungsfreudige können Dornbirns größtes Sportgerät ab Samstag, den 4. Dezember 2021 wieder mit einer Bahnfahrt unter Auflagen kombinieren oder einfach nur den traumhaften Blick über das Rheintal genießen. Das Panoramarestaurant bleibt bis voraussichtlich 12. Dezember 2021 geschlossen.

Am Berg angekommen gibt es ein kleines Verpflegungsangebot. Die Heißgetränke-Automaten sind in den Umkleiden platziert. Ein Angebot an Kaltgetränken und kleinen Snacks ist in Vorbereitung und folgt in Kürze.

Angepasster Rahmen für die Bahnfahrt
Auf Grund der aktuell geltenden Regelungen ist eine Benützung der Bahn nur mit 2G möglich. Der Viertelstunden-Fahrtakt wird beibehalten. Für die Fahrt gilt auch die FFP2-Maskenpflicht.

Einlasskontrolle (2G-Pflicht)
Der 2G-Nachweis wird beim Ticketverkauf kontrolliert. Der Nachweis ist für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der 2G-Pflicht ausgenommen.
Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr ist grundsätzlich ein 2G-Nachweis erforderlich
– Aber: E
in Corona-Testpass (Ninja Pass) ersetzt für schulpflichtige Kinder und Jugendliche, wenn die vorgesehenen Testintervalle eingehalten werden, den 2G-Nachweis in der ganzen Woche, also auch am Freitag, Samstag und Sonntag.

Maskenpflicht
Maskenpflicht
(FFP2-Maske) gilt für alle (auch Genesene und Geimpfte) in geschlossenen Räumlichkeiten (Kassa, Wartebereiche, Umkleiden) sowie für die Fahrt mit der Bahn.

Die aktuellen Fahrbetriebszeiten der Karrenseilbahn sind wie folgt:
Mo – Fr: 10 – 20 Uhr
Sa + So:   9 – 19 Uhr
Verkauf 3Täler- und Bödele-Skikarten
Am Karren gelten folgende Zeiten für
– den Erwerb von Karten bzw
– die 2G-Freischaltung von bereits erworbenen Karten
– Do, 2.12. und Fr, 3.12.2021 von 10 bis 17 Uhr
– Ab Sa, 4.12.2021 täglich von 10 bis 18 Uhr

Für die 2G-Freischaltung ist ein 2G-Nachweis (Genesen/Geimpft) mittels EU-konformen Impfzertifikat, gelbem Impfpass, Impfkärtchen sowie ein Ausdruck bzw ein PDF (zB am Handy) der Daten aus dem e-Impfpass, Absonderungsbescheid bzw ärztliche Bestätigung für eine abgelaufene Infektion mit SARS-CoV-2 (muss molekularbiologisch (zB PCR-Test) nachgewiesen sein) nötig.
Weiters ist die datenschutzrechtliche Zustimmung für die Erfassung der Daten (liegt vor Ort auf) zu erteilen.
Das Team der Dornbirner Seilbahn AG freut sich auf Ihren Besuch auf Dornbirns Hausberg.

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