Kein Verständnis für Störaktionen der Klimakleber

ARBÖ-Umfrage: Ein Großteil der Befragten lehnt die derzeit stattfindenden Klebeaktionen an den Hauptverkehrsrouten ab und fordert höhere Strafen.

In den vergangenen Wochen verging kein Tag ohne Meldungen über Störaktionen von Klima-Demonstranten. Diese treten bekanntlich für Anliegen wie mehr Klimaschutz sowie radikale Maßnahmen wie Tempo 100 auf der Autobahn oder ein frühzeitiges Aus von Autos mit Verbrennungsmotoren ein. Rücksicht auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund der permanenten Blockierung von Hauptverkehrsrouten zu spät ihre Arbeitsstellen erreichen, oder Rettungsfahrzeuge auf dem Weg zu einem lebensrettenden Einsatz, wird dabei von deren Seite keine genommen.

Der ARBÖ hat auf der Website www.arboe.at eine Umfrage durchgeführt, an der 600 Personen teilgenommen haben. Das Ergebnis ist eindeutig: 81 Prozent der Befragten lehnen die derzeit täglich stattfindenden Klebeaktionen ab. Eindeutig ist auch das Ergebnis bei der Frage, ob derartige Aktionen wichtig sind, um die Menschen in Sachen Klimaschutz aufzurütteln: 73 Prozent der Befragten verneinen diese Frage. Nahezu genauso viele User, die an der Umfrage teilgenommen haben, nämlich 72,5 Prozent, fordern hingegen höhere Strafen für die Blockierer. „Auch wenn den Demonstranten ihr Anliegen noch so wichtig erscheint, so sind die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen enorm und stoßen auf Widerstand in der Bevölkerung. Protest ist ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft, es kann jedoch nicht sein, dass dadurch die Mehrheit der Bevölkerung von einer Minderheit in „Geiselhaft“ genommen wird. Daher ist es nachvollziehbar, dass vielen Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern das Verständnis für derartige Chaos verursachende Aktionen fehlt“, so Johann Kopinits, ARBÖ-Jurist, anlässlich der jüngsten Protestwelle.
Derzeit kann bei unangemeldete Demonstrationen ausschließlich das Verwaltungsstrafrecht angewendet werden, wie Kopinits weiter ausführt: „Eine Verwaltungsstrafe ist in den meisten Fällen eine Geldstrafe. Erst wenn diese uneinbringlich ist, werden Ersatzfreiheitsstrafen vollzogen. Damit trifft man den Kern der Protestbewegung augenscheinlich kaum. Gerade in Fällen wie zuletzt, als zufolge der Behinderung eines Rettungsfahrzeuges ein Patient zu Tode kam, scheint jedoch eine Anpassung des Strafgesetzbuches unerlässlich. Anzudenken wäre etwa eine Anpassung der Strafbestimmung der Nötigung oder vorsätzlichen Gemeingefährdung.“
Grundsätzlich ist für den ARBÖ das Recht der Meinungsäußerung und das Demonstrationsrecht ein hohes und schützenswertes Gut. In diesem Fall setzen die Demonstranten das Instrument aber dafür ein, den Staat und die Regierung zu erpressen: „Das kann nicht Sinn und Zweck sein. Wichtiger wäre, nachhaltige Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen, die auch von einem großen Teil der Menschen mitgetragen werden können“, so Kopinits abschließend.

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