Klicken oder picken – ab sofort gibt es auch die Digitale Vignette

Die neue Digitale Vignette ist da: Ab sofort ist der Webshop auf www.asfinag.at und in der kostenlosen ASFINAG App „Unterwegs“ für alle digitalen Mautprodukte geöffnet. Die ASFINAG ergänzt die bewährte Klebevignette mit der Digitalen Vignette.

Beide Vignetten-Varianten sind ab 1. Dezember gültig – schon jetzt läuft der Verkauf des neuen digitalen Produkts an. Der Grund dafür: Die Digitale Vignette ist erst 18 Tage nach dem Kauf gültig. Gemäß der Europäischen Richtlinie für Konsumentenschutz können Kundinnen und Kunden innerhalb von 14 Tagen vom Online-Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung zurücktreten – dies ist auch bei der Digitalen Vignette so. Wesentlich dabei: Der Tag des Kaufs zählt dabei nicht zu diesen 14 Tagen. Dazu kommt: Da dieser Rücktritt neben E-Mail auch per Post möglich ist, werden hier weitere drei Tage für einen möglichen Postweg bis zum Einlangen bei der ASFINAG berücksichtigt. Das heißt: Wer ab 1. Dezember mit einer gültigen Digitalen Vignette unterwegs sein will, muss diese bis spätestens 13. November über Webshop oder ASFINAG App kaufen.
Die ASFINAG setzt beim neuen digitalen Produkt auf höchste Sicherheit. Keine flächendeckende Kennzeichen-Kontrolle, keine Aufzeichnung von Bewegungsprofilen, minimalste Datenspeicherung und höchste Sicherheit bei der Bezahlung. Kundinnen und Kunden müssen für den Kauf auch nur sehr wenige Daten angeben. Lediglich eine Email-Adresse, das gewünschte Zahlungsmittel und das Kfz-Kennzeichen reichen aus.
Die neue Digitale Vignette bringt viele Vorteile: Kein Kleben oder Kratzen mehr – der Kauf ist zu jeder Zeit und von überall aus über den Online-Webshop oder die kostenlose ASFINAG App „Unterwegs“ möglich. Man kann nicht nur in einem Vorgang mehrere Vignetten kaufen. Wer noch mehr Vorteile der Digitalen Vignette nutzen will, kann sich über Webshop als Kundin, als Kunde registrieren. Damit werden Kunden automatisch vor Ablauf der Vignetten-Gültigkeit erinnert und können sogar ein Abonnement für die Jahresvignette, also eine automatische, rechtzeitige Verlängerung, abschließen. Diese Funktionen werden im Laufe des Jahres 2018 zur Verfügung stehen. Die Gültigkeitsdauer der Digitalen Zwei-Monats- und Zehn-Tages-Vignetten oder das angegebene Kennzeichen können jederzeit vor Gültigkeitsbeginn geändert werden.
Die bisherige Videomaut, also das Online-Ticket für Fahrten über Strecken wie beispielsweise Brenner- oder Tauernautobahn, heißt ab sofort Digitale Streckenmaut. Der Vorteil: Mit nur wenigen Klicks kann erstmals das gewünschte Ticket für die Digitale Streckenmaut in Kombination mit der Vignette in nur einem Kaufvorgang erworben werden. Auch für die Jahres-Streckenmautkarten, die über die Website oder App erworben werden, gilt aber die Konsumentenschutzfrist von 18 Tagen. Das Rücktrittsrecht gilt grundsätzlich auch bei Kauf eines Einzel-Streckenmauttickets. In diesem Fall können Kundinnen und Kunden aber eine sofortige Nutzung direkt beim Kauf mittels Klicks bestätigen, um das Ticket sofort zu nutzen. Denn Einzeltickets können lediglich für eine einzelne Fahrt benutzt werden. Kundinnen und Kunden haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, wenn das Ticket bereits genutzt wurde.

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