Mit Scooter, Rad & Co. am Schulweg unterwegs

Seit Beginn der Schule sieht man wieder viele Kinder mit dem Rad oder dem Scooter in die Schule fahren. Auf was es rechtlich ankommt und worauf man noch achten soll, klärt der ARBÖ auf.

Sehr beliebte Fortbewegungsmittel vor allem für ältere Schulkinder sind das Rad oder der Scooter. Besonders bei schönem Wetter sieht man häufig viele Schüler auf der Straße. Um den Schulweg sicher zurückzulegen, sollten die jungen Verkehrsteilnehmer, aber auch die Eltern, wissen, was erlaubt ist, worauf die Kids zu achten haben und welche Gefahren im Herbst auf der Straße lauern. Der ARBÖ hat die wichtigsten Regelungen und Informationen zusammengefasst:

Tretroller:
Als Roller bezeichnet man die klassischen Tretroller ohne elektrischen Antrieb. Der klassische Unterschied zu den Scootern besteht hauptsächlich dadurch, dass diese schwerer vom Gewicht sind und größere Reifen aufweisen. Der Vorteil besteht darin, dass man kleinere Hindernisse, wie Kieselsteine oder Äste, gefahrloser überfahren kann. Laut Gesetz zählen diese Gefährte zu den spielzeugähnlichen Fahrzeugen und dürfen daher ausschließlich am Gehsteig und in Schrittgeschwindigkeit bewegt werden. Und natürlich dürfen die Rollerfahrer keine Fußgeher gefährden. Der Radweg ist für den Tretroller übrigens ebenso tabu wie Mehrzweckstreifen oder die Straße. Kinder unter 8 Jahren benötigen eine Aufsichtsperson, die mindestens 16 Jahre alt ist. Danach entfällt die Aufsichtspflicht. Dem Tretroller gleichgestellt sind auch alle anderen spielzeugähnlichen Fahrzeuge wie Scooter, Skateboards und Longboards oder auch Kickboards.

Scooter:
Sie sind wohl die häufigsten Vertreter von Schüler-Fahrzeugen. Auch die Scooter-Fahrzeuge werden mittels Muskelkraft betrieben, sind jedoch leichter als die Tretroller und durch die kleineren Reifen wendiger im Fahren. Ein besonderes Merkmal des Scooters ist auch, dass er, aufgrund seines leichten Gewichts, nicht nur mit der T-förmigen Lenkung sondern auch rein mit Gewichtsverlagerung gesteuert werden kann. Zusätzlich wird er häufig für kleinere Stunts und Sprünge genutzt. Ein besonderes Highlight: Den Scooter kann man zusammenklappen und dadurch überall leicht verstauen. Rechtlich zählt er auch zu den spielzeugähnlichen Gefährten und daher gelten die gleichen Regelungen wie für den Tretroller.

E-Scooter:
Für E-Scooter gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für das Fahrrad. Demnach dürfen diese elektrisch betriebenen Roller im Gegensatz zum Scooter ohne Antrieb nur am Radweg, Mehrzweckstreifen oder auf der Straße benutzt werden. Kinder sind bis zum 12. Lebensjahr verpflichtet, einen Helm zu tragen.
Erlaubt ist die Benützung eines E-Scooters ohne Aufsichtsperson (Mindestalter: 16 Jahre) ab dem 12. Geburtstag oder wenn das Kind mindestens neun Jahre alt und im Besitz eines Fahrradausweises ist. E-Scooter müssen zudem mit einer wirksamen Bremsvorrichtung und Rückstrahlern (bzw. Rückstrahlfolien) ausgestattet sein. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ist die Verwendung eines weißen Lichtes nach vorne und eines roten Lichtes nach hinten verpflichtend zu benutzen. Eine Klingel ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.

Fahrrad:
Für Fahrräder gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für die E-Scooter. Zusätzlich muss darauf geachtet werden, dass das Rad auch StVO-konform mit Rückstrahler, Glocke und Licht ausgestattet ist und das Kind das Fahrrad in jeder Situation sehr gut beherrscht.
Der ARBÖ empfiehlt jedenfalls, dass Eltern und Kinder gemeinsam den sichersten Fahrweg ausprobieren und insbesondere Gefahrenquellen im Kreuzungsbereich gemeinsam erarbeiten und definieren. Außerdem sollte auch mit dem Scooter oder dem Fahrrad stets ausreichend Zeit für die Fahrt in die Schule eingeplant werden, damit der Schulweg stets sicher zurückgelegt werden kann.
Im Herbst ist es gerade morgens oft noch dämmrig oder dunkel. „Besonders wichtig ist es hier auf die Sichtbarkeit der Kinder zu achten und auch die Gefährte mit Leuchtmittel auszustatten“, informieren die ARBÖ-Verkehrsexperten. Kinder sollten Reflektorbänder oder Warnwesten tragen, sodass sie von allen Seiten gut gesehen werden können. Helle Kleidung ist besonders wichtig und auch die Fahrzeuge sollten eine LED-Lampe nach vorne und einen Rückstrahler aufweisen.

Keine Motor Freizeit Trends News mehr verpassen!Jetzt Newsletter kostenlos abonnieren.

Wir respektieren den Datenschutz! Eine Abmeldung vom Newsletter ist jederzeit möglich.

An welche Email-Adresse sollen wir die Motor Freizeit Trends News senden?

MFT Jahresabo
Anzeige

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*