Verbot in Norwegen, Millionenstrafe in Italien, stapelweise Urteile in Österreich gegen Lyoness Europe: Lyconet und Co. kommen mit ihrem Geschäftsmodell immer mehr in die Bredouille. Nun ist auch die im Naheverhältnis zu Lyconet stehende „mWA My World Austria GmbH“ mit ihrer Klage gegen die AK Vorarlberg wegen einer kritischen Presseaussendung gescheitert. Wenige Stunden vor der angesetzten Verhandlung wurde die Klage zurückgezogen. „Diese Firmen wollen keine Urteile, sondern weiter Geld verdienen“, ist AK-Konsumentenschützer Mag. Paul Rusching überzeugt.
Geld zurück, wenn andere shoppen? Was zu schön klingt, um wahr zu sein, ist es meist auch. Lyoness, Lyconet ziehen mit diesem „Geschäftsmodell“ immer noch Menschen an, die an so genannten Einkaufsgemeinschaften oder Punkten verdienen sollen. Übrig bleiben meist Klagen um Schadenersatz.
Die Klage gegen die AK Vorarlberg datiert vom 30. März 2020. Eingebracht von der My World Austria GmbH richtete sie sich gegen eine Presseaussendung vom 28. Februar 2020. Darin warnte die AK Vorarlberg davor, sich auf das System Lyconet (zuvor Lyoness) einzulassen, bei dem es sich laut OGH um ein verbotenes Pyramidenspiel handle. Gleichzeitig wurde darauf aufmerksam gemacht, dass das Cashback-Versprechen der Cashback-World als Motor dient, sich auf das Lyconet-System einzulassen. Die mWA My World Austria GmbH wollte mit der Klage erreichen, dass der AK Vorarlberg solche Warnungen gerichtlich verboten werden. Sie behauptete, die „Cashback-World“ zu betreiben und bestritt, in die Abwicklung von Pyramidenspielen involviert zu sein. Ihr Ruf werde durch die Mitteilung der AK Vorarlberg massiv gefährdet.
Stapelweise Urteile
Bereits zum Zeitpunkt der Klagseinbringung gab es zahlreiche Gerichtsurteile, in denen das Geschäftsmodell von Lyoness als irreführend und rechtswidrig bewertet wurde, ja sogar ein OGH-Urteil, dessen Kernaussage ist, dass es sich um ein unzulässiges Schneeballsystem handelt. In einem jüngst ergangenen Urteil (das noch nicht rechtskräftig ist) heißt es darüber hinaus, dass die My World Austria GmbH sehr wohl in das System involviert ist. Es bestehe ein „untrennbarer Zusammenhang“ zwischen dem von der My World Austria GmbH vertriebenen Gutscheinen und dem von Lyconet betriebenen Schneeballsystem.
In den Urteilen wird auch festgehalten, dass es für einen durchschnittlich sorgfältigen und verständigen Verbraucher unmöglich festzustellen bzw. kaum vorhersehbar ist, wann und in welcher Höhe er eine Rendite für seine Investition erhalten wird.
Klage zurückgezogen
Der Prozess vor dem Landesgericht Feldkirch endete wie das Hornberger Schießen. Die angesetzte Verhandlung musste wiederholt vertagt werden, weil die von der Gegenseite als Zeugin namhaft gemachte Geschäftsführerin der My World Austria GmbH, die zu den Firmenverflechtungen befragt worden wäre, aus vermeintlich privaten Gründen nicht nach Feldkirch zur Verhandlung kommen konnte. Als das Gericht schließlich eine Videozuschaltung der Zeugin aus der Steiermark ankündigte, wurde die Klage wenige Stunden vor der Verhandlung zurückgezogen. „Offensichtlich ist der klagenden Partei bewusst geworden, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat“, so Rusching.
Erfahrungsgemäß scheuen solche Firmen Urteile wie der Teufel das Weihwasser. „Sie wollen keine Urteile, sondern weiter Geld verdienen“, weiß der AK-Konsumentenberater.
So setzt das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit weiter fort. Die Kritik und Warnung der AK Vorarlberg, sich nicht auf dieses System einzulassen, bleibt damit vollständig aufrecht. Viel mehr noch, sie hat sich mittlerweile bestätigt.
International geächtet
Die norwegische Lotteriebehörde hat bereits im Mai 2018 jegliche Tätigkeit von Lyoness in Norwegen endgültig untersagt. Es handle sich bei Lyoness um ein illegales, pyramidenähnliches Verkaufssystem. Lyoness wurde verpflichtet, seine gesamte Tätigkeit zu unterlassen und jegliche Anwerbung von Mitgliedern für CashBack World und Lyconet zu beenden.
Die italienische Wettbewerbsbehörde hat der Lyoness Italia die Tätigkeit aus dem gleichen Grund untersagt, nämlich weil sie ein regelwidriges Promotionsystem betreibe, das die Merkmale eines Pyramidenspiels aufweise. Obendrauf gab es noch eine Gesamtstrafe in der Höhe von 3,2 Millionen Euro.
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