Mit Beginn 2021 sowie im Laufe des Jahres kommen auf die Verkehrsteilnehmer in Österreich einige Neuerungen zu. ÖAMTC-Experten geben einen Überblick, was schon jetzt bekannt oder absehbar ist. Im Bereich Recht sind etliche Änderungen noch in Ausarbeitung. ÖAMTC-Chefjurist fasst zusammen, in welchen Bereichen Neuerungen zu erwarten sind, auch wenn großteils noch keine Details bekannt sind.
Strengere Strafen für Schnellfahren: „Eine Anhebung der Strafrahmen für Rasereidelikte bis zu 5.000 ist denkbar, ebenso eine Beschlagnahme von Fahrzeugen, mit denen Schnellfahrdelikte begangen wurden, um die Strafzahlung sicherzustellen. Kommen soll auch eine Strafdrohung für illegale Wettrennen“, so Hoffer zu möglichen Änderungen in diesem Bereich. Der Forderungskatalog aus dem Bereich der Grünen lässt noch eine Menge an möglichen weiteren Forderungen erahnen.
Digitaler Führerschein: Für Handysignatur- bzw. Bürgerkarten-Inhaber sollen ab Frühling 2021 Führerschein und Zulassungsschein als digitale Varianten am Smartphone verfügbar gemacht werden.
– Wer einen britischen Führerschein, der ja ab 1. Jänner nicht mehr als (EWR- bzw.) EU-Führerschein gilt, auf einen österreichischen umschreiben lassen möchte, braucht dafür keine Prüfung.
Parken in Wien: In Wien steht eine Neuordnung der Parkraumbewirtschaftung bevor, wobei Details hier noch nicht bekannt sind. „Von einer umfassenden Neuorganisation bis zu einer bloßen Ausweitung der bestehenden Kurzparkzonen – mit Tariferhöhung – ist alles möglich“, erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.
Vignette – Preisanpassung: Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife angepasst und für 2021 um 1,5 Prozent angehoben. Somit kostet die Pkw-Jahresvignette im kommenden Jahr 92,50 Euro, jene für Motorräder 36,70 Euro. Die Zwei-Monats-Vignette kostet 27,80 für Pkw bzw. 13,90 Euro für Motorräder, die Zehn-Tages-Vignette 9,50 Euro für Pkw bzw. 5,50 Euro für Motorräder.
Gelegenheitsverkehrsgesetz-Novelle: Ab 1. Jänner 2021 tritt die neue Regelung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes in Kraft. Damit werden Taxis und Mietwagen zu einem Einheitsgewerbe zusammengelegt. U. a. entfällt für Fahrten, die im Wege eines Kommunikationsdienstes abgeschlossen werden, die Taxameterpflicht. Außerdem können Fahrtkosten mit anderen Fahrgästen geteilt werden.
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