Neuerungen im österreichischen Straßenverkehr 2025 

Erhöhung CO2-Bepreisung, Verschärfungen bei NoVA, motorbezogener Versicherungssteuer und bei privater Dienstwagennutzung

2025 kommen auf die Verkehrsteilnehmer:innen in Österreich einige Neuerungen zu. Der ÖAMTC gibt einen Überblick, was schon jetzt bekannt bzw. absehbar ist. Prinzipiell raten die Expert:innen des Mobilitätsclubs, aufgrund der aktuellen und geplanten Besteuerungen beim Autokauf noch stärker auf niedrige CO2-Emissionen und damit einen niedrigen Verbrauch zu achten. Das schont Umwelt und Geldbeutel.

CO2-Bepreisung steigt, Zukunft des Klimabonus ungewiss
Mit dem Jahreswechsel kommt es zu einer weiteren Steigerung der nationalen CO2-Bepreisung von 45 auf 55 Euro je Tonne CO2. An den Zapfsäulen bedeutet dies eine Erhöhung von rund drei Cent für die Konsument:innen. Insgesamt ist die nationale CO2-Bepreisung damit 2025 inklusive Umsatzsteuer bei Benzin für 15 Cent und bei Diesel für 16,5 Cent des Preises an der Zapfsäule verantwortlich. Durch den höheren CO2-Gehalt je Liter fällt die CO2-Bepreisung bei Diesel höher aus. Seit Einführung der CO2-Bepreisung im Oktober 2022 bis inklusive November 2024 war Diesel rund 18 Monate lang im Schnitt teurer als Benzin. Ohne den CO2-Preis wären es rund zwei Monate weniger gewesen.
Der regionale Klimabonus war bei der Einführung als Ausgleich für die CO2-Bepreisung gedacht. Die Höhe des Bonus soll sich nach dem CO2-Preis – der kommendes Jahr steigt – und den Einnahmen daraus richten. Aufgrund der angespannten Budgetlage könnte es jedoch 2025 zu einer Reduktion des Klimabonus – bis hin zu einer Abschaffung – kommen. „Ohne den regionalen Klimabonus wäre die CO2-Bepreisung nichts anderes als eine Mineralölsteuererhöhung, deren Einnahmen in das allgemeine Budget fließen“, gibt Martin Grasslober, Verkehrswirtschaftsexperte des ÖAMTC, zu bedenken.

Motorbezogene Versicherungssteuer steigt für fast alle Neuzulassungen
Die motorbezogene Versicherungssteuer – die mit der Haftpflichtprämie fällig wird – fällt für fast alle ab 1. Jänner 2025 erstmalig zugelassenen Autos um rund 35 Euro (34,56 Euro) pro Jahr höher aus als bei einer Erstzulassung im Jahr 2024. Nur bei sehr effizienten bzw. leistungsschwachen Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung. E-Autos sind wie gehabt von der motorbezogenen Versicherungssteuer gänzlich befreit. Wichtig: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts. Um keine böse Überraschung zu erleben, rät der ÖAMTC, vor dem Autokauf (neu wie gebraucht) zu klären, wieviel die motorbezogene Versicherungssteuer für das Wunschfahrzeug ausmachen wird.

Weitere Verschärfungen bei der NoVA (Normverbrauchsabgabe)
Die NoVA, die einmalig zu zahlen ist, steigt mit Jahreswechsel für viele Neufahrzeuge, bei etlichen ändert sich nichts. Aufgrund der Berechnungsmethodik trifft es im kommenden Jahr effiziente, aber auch besonders verbrauchsintensive Fahrzeuge gleichermaßen. Entscheidend ist das einzelne Gramm CO2, das in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Für einzelne Hybrid-Modelle, für das Gros an Plug-In-Hybriden und sämtliche Elektroautos zahlt man aufgrund der geringen oder gänzlich fehlenden CO2-Emissionen auf der Straße auch 2025 keine NoVA.
Auch heuer gilt eine Übergangsregelung: Wer für ein NoVA-pflichtiges Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag bis 1. Dezember 2024 abgeschlossen hat, zahlt noch die niedrigere NoVA gemäß den Werten von 2024, sofern das Fahrzeug bis zum 1. April 2025 geliefert wird.

Verschärfung bei privater Dienstwagennutzung
Zu einer Verschärfung kommt es auch beim Sachbezug bei der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen: Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Überschreiten die CO2-Emissionen laut den Papieren einen bestimmten Grenzwert, müssen in der Regel zwei anstatt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat versteuert werden. Für Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2025 erstmalig zugelassen werden, wird der bisherige CO2-Grenzwert auf 126 Gramm je Kilometer (gemäß WLTP bei Pkw bzw. WMTC bei Motorrädern) abgesenkt. Für zuvor erstmals zugelassene Fahrzeuge gilt der jeweilige Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung. Für E-Fahrzeuge fällt auch weiterhin kein Sachbezug an. Für das Laden des E-Firmenautos zu Hause können 2025 35,889 Cent je Kilowattstunde vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden.

Vignette und österreichweites Klimaticket um 7,7 Prozent teurer, Kilometergeld steigt, Verkehrsabsetzbetrag wird erhöht
Sowohl bei der Vignette als auch beim österreichweiten KlimaTicket hat der Gesetzgeber eine Valorisierung vorgesehen. Zwar liegt die allgemeine Teuerungsrate aktuell wieder bei unter zwei Prozent, die Erhöhungen bei Vignette und KlimaTicket richten sich aber nach der Teuerungsrate von 2022 auf 2023. Somit steigen die Kosten für Konsument:innen um 7,7 Prozent.
Die Pkw-Jahresvignette kostet mit 103,80 Euro erstmals mehr als 100 Euro, bei der Motorrad-Jahresvignette sind es 41,50 Euro. Auch die unterjährigen Varianten (2-Monats-, 10-Tages- und Tagesvignette) werden entsprechend valorisiert.
Der Preis für das KlimaTicket für ganz Österreich steigt mit Jahreswechsel um rund 84 Euro auf 1.179,30 Euro. Bei den vergünstigten Tickets Jugend, Senior und Spezial kommt es zu einer Preisanhebung um rund 63 Euro auf 884,20 Euro. Tickets mit Familien-Upgrade sind künftig für 1.297,80 Euro bzw. 1.002,70 Euro erhältlich.
Tipp vor dem Jahreswechsel: Wer sich noch kurzfristig für das KlimaTicket entscheidet, sollte es in einer Servicestelle – ohne 15-tägige Wartefrist – mit Gültigkeitsbeginn vor dem 1. Jänner 2025 kaufen. Dann gilt noch der alte Preis.

Erleichterung bei ÖV-Dienstfahrten
Konnten bislang nur die Kosten von Einzeltickets für öffentliche Verkehrsmittel bei beruflich veranlassten Fahrten abgerechnet werden, gibt es nun auch die Möglichkeit, die anteiligen Kosten von Zeitkarten (z. B. KlimaTicket) steuerfrei vom Arbeitgeber zu erhalten.

Kilometergeld steigt ab 01.01.2025
Mit 1. Jänner 2025 wird das amtliche Kilometergeld einheitlich auf 50 Cent erhöht. Der neue Kilometergeld-Satz gilt ab dann unabhängig davon, ob man einen Pkw (bisher 42 Cent) oder ein Motorrad/Motorfahrrad (bisher 24 Cent) nutzt. Zudem erhöht sich auch der Betrag für Mitfahrende: Galten bisher 5 Cent, sind es ab dem neuen Jahr 15 Cent. Ab mehr als einem Kilometer Wegstrecke gelten die 50 Cent auch für die Nutzung eines Fahrrades (bisher 38 Cent bei mehr als zwei Kilometern).

Verkehrsabsetzbetrag wird erhöht
Grundsätzlich werden die Kosten für den Arbeitsweg über den Verkehrsabsetzbetrag bei der Einkommensteuer abgegolten. Dieser Betrag wird mit 2025 auf 487 Euro erhöht und für Arbeitnehmer:innen in der Regel automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt. Was niedrigere Einkommen betrifft, so gilt: Auch der hier bereits höhere Verkehrsabsetzbetrag sowie der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag werden um fünf Prozent angehoben.

E-Auto-Förderung für Private – Einreichung für altes Förderprogramm bis 31.05.2025 möglich
Wie es im Bereich Elektromobilität mit der Förderung für Private im Jahr 2025 weitergeht, ist bislang noch unklar. Sofern Budgetmittel vorhanden sind, kann man sich aber jedenfalls noch bis längstens 31.05.2025 online für das Förderprogramm 2024 registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag auf Förderung gestellt werden, hierbei dürfen die Rechnung bzw. der Kaufvertrag nicht älter als neun Monate seinWeitere Informationen zu den E-Mobilitäts-Förderungen gibt es unter: www.oeamtc.at/elektromobilität.

OGH-Urteil: kein AUVA-Versicherungsschutz bei Unfall mit E-Scootern
Ein kürzlich erfolgtes OGH-Urteil könnte Konsequenzen im Versicherungsschutz von Arbeitsunfällen haben. Laut OGH gelten Unfälle, die mit E-Scootern auf dem Weg zur Arbeit passieren, nicht als Arbeitsunfälle, weil sie nicht mit einem Fahrzeug, sondern mit einem Sportgerät erfolgten. Sie sind daher vom Versicherungsschutz der AUVA ausgenommen. Da die AUVA auch für Schulweg-Unfälle zuständig ist, könnte nun auch bei ganz oder teilweise selbst verursachten Unfällen mit E-Scootern am Schulweg der Anspruch auf Taggeld im Spital und eine Versehrtenrente entfallen. „Die Einschränkung auf ‚Sportgerät‘ wird dann wohl auch für kleine Tretroller gelten, die schon nach der StVO klar vom Fahrzeugbegriff ausgenommen sind“, macht Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste, auf mögliche Folgen aufmerksam.

Neue Regelungen für Zugang zu Fahrzeugdaten
Der EuGH hat 2024 festgestellt, dass Fahrzeughersteller den Zugang der OBD-Fahrzeugdiagnose für freie Werkstätten nicht einschränken dürfen. Die EU-Kommission wird 2025 eine neue Regelung herausbringen, welche diese Zugänglichkeit regelt. Ob die Entscheidung zugunsten der Fahrzeughersteller oder zugunsten der Konsument:innen ausfällt, bleibt abzuwarten. Der ÖAMTC hat sich bisher schon massiv dafür eingesetzt und wird weiterhin alle Kräfte mobilisieren, um hier einen fairen Wettbewerb zwischen Automobilherstellern und Serviceanbietern zu gewährleisten und damit die Wahlfreiheit der Konsument:innen zu sichern.

Aktualisierung der §57a-Begutachtung geplant
Die aktuellen Vorgaben für die §57a-Begutachtung entstammen im Wesentlichen einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014. Daher plant die EU-Kommission eine Aktualisierung, welche auch auf die aktuellen Technologien, wie Elektromobilität und Assistenzsysteme, eingehen soll.

Euro 7 Abgasnorm – Spezifikationen bis Sommer 2025
Mit der Veröffentlichung der Euro 7 Abgasnorm im Sommer 2024 wurde ein Rahmen für die neue Abgasnorm geschaffen, es wurden aber nicht alle Elemente abschließend geregelt. Daher werden aktuell weitere Rechtsakte erstellt, die genauere Spezifikationen beinhalten sollen – beispielsweise zur Ausgestaltung des On-Board Monitorings und Grenzwerte für den Reifenabrieb. Diese Rechtsakte müssen bis Sommer 2025 fertiggestellt werden.
Eine Übersicht aller Neuerungen findet man unter www.oeamtc.at/neuerungen2025.

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