Neues Kinderbildungs- und betreuungsgesetz lässt auch die Wahlfreiheit vermissen

Wo bleibt der Rechtsanspruch?

Es war eine schwere Geburt. Jetzt wird das neue Kinderbildungs- und betreuungsgesetz für Vorarlberg die Leitplanken auf dem Weg zur chancenreichsten Region für Kinder setzen. Aber kann es das wirklich? „Einen Rechtsanspruch lässt das Gesetz vermissen“, beklagt AK-Präsident Hubert Hämmerle.

Alle Eltern haben ein Recht auf einen gesicherten Kinderbetreuungsplatz. „Aber so einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung – wie von der AK gefordert – bleibt das Gesetz schuldig“, betont Hämmerle. Es wird ein stufenweiser Versorgungsauftrag werden, der beispielsweise erst im Jahr 2025 für Kinder unter drei Jahren fünf Stunden Betreuung pro Tag sicherstellen soll. „Für alleinerziehende Frauen ist das viel zu wenig.“ Die AK hält weiter am Rechtsanspruch fest, nicht von heute auf morgen, aber ein Plan dazu muss klar erkennbar sein. Und einen solchen sucht man vergeblich.

Gemeinden überfordert
Auch eine Angebotsorientierung lässt der Entwurf vermissen. Nicht viele Gemeinden verfügen über die Ressourcen, die verlangte fundierte jährliche Bedarfsplanung durchzuführen. Hier wäre wissenschaftliche Unterstützung nötig. So wird es überwiegend bei einer Bedarfserhebung mit Stichtagen bleiben.
Die im Juli 2021 veröffentlichte AK-Studie „Frühe Bildung in Vorarlberg“ enthält Empfehlungen und Forderungen für das neue Gesetz, die auch aus vielen Fachgesprächen mit Systempartnern und Fachkräften aus dem Elementarbereich abgeleitet wurden, u. a. eine Weiterentwicklung der sozialen Staffelung bis zur kostenfreien Kinderbildung.
„Wir müssen endlich auch Bewusstsein dafür schaffen, dass Länder und Gemeinden ohne Bund gar keine großen Würfe entwickeln können“, unterstreicht Hämmerle. Der qualitative und quantitative Ausbau der Kinderbildung und -betreuung hängt von der staatlichen Bereitschaft ab, die Elementarpädagogik als gleichwertige Säule im österreichischen Bildungssystem zu verankern.“

Aufgabe des Bundes
Bildung ist Aufgabe des Bundes! Deshalb muss im Sinne der Chancengerechtigkeit, des Kindeswohls und der Sicherung des Bildungszugangs ein Bundes-Rahmengesetz für Kinderbildung und Kinderbetreuung entwickelt werden. Dieses verbindliche Gesetz muss österreichweite Qualitätsstandards und -maßnahmen festschreiben sowie die Arbeits- und Rahmenbedingungen für die Fachkräfte definieren. Das Gesetz muss auch beinhalten, wie die kurz-, mittel- und langfristigen Qualitätsfaktoren, beispielsweise Fachkräfte und Finanzierung, sichergestellt werden können. „Und es braucht eine höhere Bundesfinanzierung der Elementarpädagogik“, betont Hämmerle.
Was sich Familien weiterhin nur wünschen dürfen, ist die Wahlfreiheit der Betreuungseinrichtung. „Dabei wäre das für Eltern, die beide arbeiten, und für Alleinerzieher:innen so wichtig“, betont AK-Präsident Hämmerle. Die AK schafft seit 2017 online Orientierung, und das mit Erfolg: Rund 80.000 Mal haben Interessierte seit Bestehen den Kinderbetreuungsatlas der AK Vorarlberg in Anspruch genommen. Der Atlas zeigt auch auf, wo noch beachtlich Luft nach oben ist. 2022 etwa verfügen 34 von 96 Gemeinden über mindestens eine Einrichtung, die mit einer beruflichen Vollbeschäftigung der Eltern vereinbar ist. Das Angebot hat sich in sechs Jahren von 26 auf 34 erhöht. Das ist gut, aber es reicht bei weitem nicht.

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