„Mobilität muss leistbar bleiben – für alle Menschen und in ihrer gesamten Vielfalt“, so Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung. In diesem Zusammenhang zeigt sich der Mobilitätsclub erfreut, dass es im kommenden Jahr keine Preiserhöhungen bei Vignette und Klimaticket geben wird. Bei der Jahresvignette konnte durch die Maßnahmen der Bundesregierung ein Preissprung auf über 100 Euro – und damit eine weitere Belastung jener Menschen, die im Alltag auf den Pkw angewiesen sind – verhindert werden.
Vignette oder höhere Maut für tausende Wohnmobile?
Keine Entwarnung gibt es hingegen bei einem anderen Punkt aus dem Vorschlag zum Bundesstraßen-Mautgesetz: Die neuen Gewichtsdefinitionen, nach denen sich die Bemautung von Wohnmobilen künftig richten soll, wurden zwar verschoben, vom Tisch ist das Thema allerdings nicht. Einmal mehr fordert der ÖAMTC daher eine Ausnahme für Wohnmobile von der Lkw-Mautpflicht – die EU-Wegekostenrichtlinie lässt diesen Spielraum zu. Dieser sollte laut ÖAMTC für alle Wohnmobile bis zu einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 4,5 Tonnen gelten. Schließlich ist im Gesetzesentwurf für Busse eine ähnliche Ausnahme bereits fix vorgesehen.
Zur Erklärung: In der vorgeschlagenen Version des Bundesstraßen-Mautgesetzes soll das Unterscheidungsmerkmal für Vignetten- bzw. Go-Box-Pflicht geändert werden. Statt des bisherigen höchstzulässigen Gesamtgewichts soll künftig die technisch zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen ausschlaggebend sein. Die Folge: Tausende Wohnmobile, die jetzt vignettenpflichtig sind, würden künftig der höheren, fahrleistungsabhängigen Maut unterliegen. Denn viele haben ihr Fahrzeug auf 3,5 Tonnen „abgelastet“, also freiwillig das höchstzulässige Gesamtgewicht reduziert, um mit einer Vignette und B-Führerschein auf Campingtour gehen zu können. Nun soll die bisherige Regelung für fünf Jahre beibehalten und evaluiert werden. Bernhard Wiesinger: „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, löst aber nicht das Problem. Eine dauerhafte Ausnahme von der Lkw-Mautpflicht entlastet die betroffenen Wohnmobilbesitzer:innen und gibt ihnen Rechtssicherheit, ganz ohne aufwändige Evaluierung. Außerdem stützt diese Maßnahme den heimischen Tourismus.“
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