Fast 94.000 Menschen in Vorarlberg pendeln zur Arbeit. Für viele kommt Homeoffice nicht in Frage. Sie fahren nach wie vor in die Firma, aber oft auf anderen Wegen. Da lohnt sich ein Blick in den Pendlerrechner, rät die AK Vorarlberg. Vielleicht kommt ja plötzlich die Pendlerpauschale in Frage.
Grundsätzlich sind die Fahrtkosten für den Arbeitsweg mit dem Verkehrsabsetzbetrag mit 400 Euro abgegolten, der bei der Lohnabrechnung automatisch berücksichtigt wird. Zusätzlich können ArbeitnehmerInnen unter bestimmten Voraussetzungen aber auch das kleine oder das große Pendlerpauschale und einen „Pendlereuro“ geltend machen. Dabei kommt es unter anderem auf die Entfernung des Wohnorts zur Arbeit und die verfügbaren Verkehrsmittel an.
Genau hier hat die Corona-Krise vieles über den Haufen geworfen. Die Fahrpläne haben sich seit 10. März 2020 teilweise beachtlich verändert.
Dadurch sind die Pendlerrechnerabfragen in vielen Fällen nicht mehr repräsentativ, warnt das Finanzministerium auf seiner Homepage. „Die Ergebnisse können daher nicht für den Anspruch auf Pendlerpauschale im Rahmen der Veranlagung für Vorjahre herangezogen werden.“ Aktuelle Abfragen werden für jene anerkannt, die derzeit tatsächlich noch zur Arbeit fahren müssen. Die Ergebnisse gelten solange, bis die Fahrpläne wieder auf Normalbetrieb umgestellt werden. Wichtig ist: „Drucken Sie das Ergebnis aus, legen Sie ab und berücksichtigen Sie es kommendes Jahr bei der Arbeitnehmerveranlagung“, rät die AK.
Auf ihrer Website haben die Experten der AK zahlreiche nützliche Informationen zusammengetragen: ak-vorarlberg.at/coronavirus
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