Das Coronavirus veranlasst viele Firmen, ihre Mitarbeiter nach Hause zu schicken. Aber wie geht Homeoffice überhaupt? Die AK Vorarlberg sagt, worauf es jetzt ankommt.
Zunächst sollte man laut Arbeiterkammer einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen: Gibt es bereits eine Regelung zur sogenannten Telearbeit, bei der ein Arbeitnehmer beispielsweise über das Internet mit dem Unternehmen vernetzt ist? „Home Office Arbeit muss vereinbart werden. Das kann auch eine allgemeine Regelung zur Telearbeit sein. Zwangsweise kann niemand in die Heimarbeit geschickt werden. Es gibt auch keinen gesetzlichen Anspruch auf Home Office“, sagt Dr. Christian Maier von der AK Vorarlberg.
Wichtig ist vorab abzuklären:
– Wie lange dauert das Home Office?
– Welche Programme brauche ich für die Arbeit von zu Hause?
– Welche Kommunikationsplattform nutzen wir?
– Welche Passwörter muss ich parat haben?
– Muss ich mir einen Zugang zu bestimmten Programmen von der IT einrichten lassen?
– Wie wird der Datenschutz sichergestellt?
Ein PC auf aktuellem Stand, ein zuverlässiger Internetzugang und ein Telefonanschluss oder Smartphone sind Voraussetzung. Wer auf einen Wifi-HotSpot im Café angewiesen ist, weil es zu Hause keine stabile Internetverbindung gibt, muss mit dem Arbeitgeber abklären, ob man beispielsweise ein externes Modem zur Verfügung gestellt bekommt. „Denn der Arbeitgeber muss bei Telearbeit für die Bereitstellung dieser Arbeitsmittel sorgen“, betont Maier.
Trotzdem arbeiten viele mit ihrem privaten Laptop. Sie sollten zuallererst sicherstellen, dass die neueste Version des Betriebssystems installiert ist. Auch alle Programme, die der User benötigt, müssen auf dem neuesten Stand sein. Dazu gehören der Web-Browser, ein eMail-Programm, Office-Software für Textverarbeitung und Programme wie ein sicherer Zugang ins Firmennetzwerk, auch VPN (Virtual Private Network) genannt. Der Arbeitgeber muss ebenfalls dafür sorgen, dass Laptop und Firmenhandy sicher sind. Dazu gehört ein aktuelles Anti-Viren-Programm.
Der Arbeitgeber darf nicht einseitig Home Office oder Telearbeit verordnen – auch nicht wegen der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus durch persönliche Kontakte im Unternehmen. Und er hat keinen Zutritt zum Home-Office-Arbeitsplatz, wenn sich dieser in der privaten Wohnung oder im privaten Haus befindet.
Die Arbeitsrechtsexperten und Konsumentenschützer der AK Vorarlberg rund um Dr. Christian Maier und Dr. Karin Hinteregger bleiben zu den Öffnungszeiten der AK Vorarlberg in der Hotline unkompliziert und rasch erreichbar. Im Internet haben die Experten der AK zahlreiche nützliche Informationen zusammengetragen:
Tel.: 050 258 4444
Web: ak-vorarlberg.at/coronavirus
„Panik ist kein guter Ratgeber“, findet die AK. Ihre Hotline soll vor allem dazu beitragen, offene Fragen kompetent und vollständig zu beantworten.
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