Einfahrverbote, Umweltplaketten oder Dieselfahrverbote nehmen in Europa immer mehr zu. Der ARBÖ informiert, welche Länder Umweltzonen haben, wie die Bestimmungen dazu aussehen und wo man mit welcher Antriebsart noch fahren darf.
Frankreich, Belgien, Deutschland und einige weitere europäische Länder haben in den letzten Jahren, aufgrund höherer Feinstaub- und Stickoxidbelastungen, Umweltzonen mit verschiedensten Bestimmungen eingeführt. Die Verkehrsteilnehmer und Urlauber sehen sich bei diesen Bestimmungen einem kaum überwindbaren Dschungel an gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben ausgesetzt. Der ARBÖ hat die Richtlinien der wichtigsten Länder zusammengefasst und sorgt für mehr Durchblick.
Deutschland – Umwelt- bzw. Feinstaubplakette
Die Umweltplakette ist mit 1.1.2008 in Deutschland in Kraft getreten. Im Laufe der Zeit wurde diese auf insgesamt 60 Städte ausgedehnt. Die Umwelt- oder auch Feinstaubplakette ist für alle 2- und mehrachsigen Fahrzeuge verpflichtend. Fahrzeugklassen der Kategorie EURO 3 und EURO 4, die mit Partikelfilter ausgestattet sind, erhalten die grüne Umweltplakette, mit der die Einfahrt in die jeweilige Zone gestattet ist. Ältere Fahrzeuge bekommen eine rote oder gelbe Plakette, mit denen die Einfahrt in den Umweltzonen nicht erlaubt ist.
Seit 1. Februar 2009 wird auch der ruhende (parkende) Verkehr in den Zonen kontrolliert und bei Nichteinhaltung der Plakette mit EUR 80,00 gestraft.
Deutsche E-Plakette für Elektrofahrzeuge
Diese dient ausländischen, also nicht in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen, dieselben Vorteile und Bevorrichtungen nutzen zu können wie inländische, also in Deutschland zugelassene E-Fahrzeuge. Die Vorteile und Vergünstigungen werden jeweils von den Städten oder Kommunen selbst festgelegt und können daher nicht konkret zusammengefasst werden. Die jeweiligen Bevorrichtungen erstrecken sich von kostenlosem Parken über Benutzung von Busspuren bis hin zur Nutzung von ansonsten gesperrten Straßen.
Weitere Informationen unter https://www.e-plakette.eu/de
Frankreich – Umweltplakette Crit`Air
In Frankreich gibt es feste Umweltzonen und wetterbedingte Umweltzonen. Für das Befahren beider Zonen, auch mit ausländischen Fahrzeugen, ist seit 2016 die Umweltplakette Crit`Air erforderlich. Diese Vignette wird in 6 Kategorien und Farben eingeteilt, die je nach Kategorie auf das Fahrzeug geklebt werden müssen. Fahrzeuge werden in 5 Kategorien eingeteilt, wobei sich die Kategorie nach Erstzulassung, Abgaswert, Euronorm und weitere Faktoren bezieht. In Frankreich gibt es zurzeit 27 eingerichtete Umweltzonen.
Seit 1. April 2017 werden Geldstrafen in der Höhe zwischen EUR 68 und EUR 375 verhängt, sollte ein Fahrzeug ohne die sogenannte Eco-Vignette einfahren.
Die Vignette kann für Fahrzeuge die nicht in Frankreich zugelassen sind, unter folgenden Link im Internet bestellt werden: https://www.crit-air.fr
Belgien – Umweltzonen
Seit 2017 werden in Belgien immer mehr Umweltzonen eingerichtet. Derzeit findet man diese in Antwerpen und Brüssel, wobei hier zukünftig noch mehr Zonen folgen sollen.
Für Antwerpen gilt ein generelles Einfahrtsverbot für Dieselfahrzeuge der Euronorm 1,2 und 3 ohne Rußpartikelfilter sowie Benzinfahrzeuge ohne Abgasnorm. Alle anderen Fahrzeuge müssen sich registrieren.
Dazu besteht die Möglichkeit online über folgenden Link: https://lez.antwerpen.be/?Taal=DE oder direkt vor Ort bei einem Automaten. Jeweilige Automaten sind bei Tankstellen oder Parkgaragen auffindbar.
Weitere Informationen unter https://www.slimnaarantwerpen.be/de/LEZ
Die Umweltzone in Brüssel umfasst die gesamte Stadt. Zurzeit gibt es für Fahrzeuge der Abgasklassennorm 0 und 1 ein komplettes Einfahrverbot. Für 2019 sind Erweiterungen geplant.
Weitere Informationen unter https://lez.brussels/en/content/lez
Spanien – temporäre Umweltzone
Im Dezember 2017 wurde eine temporäre Umweltzone in Barcelona eingerichtet. Diese wird je nach den Stickoxidwerten in der Luft verhängt. Derzeit sind 4 verschiedene Kategorien und Farben für Plaketten erhältlich. Grundsätzlich ist die Plakette nicht verpflichtend jedoch erleichtert sie die Kontrolle durch die Polizei. Für ausländische Fahrzeuge ist der Erhalt der Plakette sehr umständlich. Bei Aktivierung der Umweltzone empfiehlt der ARBÖ grundsätzlich, so weit als möglich, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.
Weitere Informationen: www.barcelona.cat oder http://de.urbanaccessregulations.eu/overview-of-lezs
Großbritannien – City Maut
Im Vereinten Königreich wird derzeit für die Städte London und Durham eine Einfahrtsgebühr, die sogenannte City-Maut, in die Stadt verlangt. Mautpflichtig sind alle KFZ außer einspurige Motorräder und Mopeds. Fahrzeuge die die Abgasklassennorm von 4 nicht erreichen, müssen seit Oktober 2017 eine zusätzliche Tagesgebühr bezahlen.
Italien – zona traffico limitato
Hier herrscht in vielen Städten die sogenannte „zona traffico limitato“ (ZTL). In dieser Zone besteht ein Einfahrtverbot für alle Fahrzeuge. Meist ist sie jedoch auf den Innen- oder historischen Altstadtkern beschränkt. Die Einfahrtsverbote können sich zudem auf den ganzen Tag oder auf bestimmte Tageszeiten beschränken.
Mailand – City Maut
Im Zentrum von Mailand wird eine sogenannte City-Maut verlangt, diese wird als Area-C bezeichnet. Hier bestehen Ausnahmen für E-Fahrzeuge und Motorräder.
Weitere Informationen unter http://www.comune.milano.it/wps/portal/ist/en/area_c.
In Bologna muss vorab ein Umweltticket gekauft werden und in Bozen und Brixen herrschen diverse Fahrverbote, die Fahrzeuge der Fahrzeugklassen Euronorm 0,1 und 2 treffen.
Weitere Informationen unter: http://www.gemeinde.bozen.it oder http://www.provinz.bz.it/guteluft/
ARBÖ Tipp: Um den Überblick in dieser Wildnis zu behalten, sollte man sich vor Reiseantritt in ein Urlaubsland gut über die jeweiligen Umweltzonen und Einfahrtsrichtlinien auf www.arboe.at informieren oder den ARBÖ-Informationsdienst unter der Telefonnummer 050 123 123 kontaktieren.
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