Was sich 2024 für Kraftfahrer in Deutschland ändert

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) erläutert wichtige rechtliche Änderungen.

Lkw-Maut mit CO2-Aufschlag ab 3,5 t
Wegen den CO2-Emissionen bei der Verbrennung von fossilen Kraftstoffen ist auch die Lkw-Maut für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen erhöht worden. Die erhobenen Mautsätze sind ab dem 1. Dezember 2023 mit einer „Differenzierung“ von 200 Euro pro Tonne CO2 versehen. Ab dem 1. Juli 2024 wird dieser Aufschlag auf die Wegekosten auch von Lastkraftwagen zwischen 3,5 bis 7,5 Tonnen erhoben. Handwerkerfahrzeuge und Wohnmobile in diesen Gewichtsbereichen sind allerdings von der Mautpflicht befreit. Über die steigenden Transportaufwendungen werden auch Verbraucher indirekt belastet. Lediglich Transportfahrzeuge ohne Verbrennungsmotor müssen bis zum 31. Dezember 2025 keine Maut zahlen.

Keine Neuzulassung ohne Assistenzsysteme
Ab dem 7. Juli 2024 können einzelne Neuwagen nur dann erstzugelassen werden, wenn bestimmte Assistenzsysteme an Bord sind. Das ist die zweite Stufe von EU-Vorgaben. Schon vor zwei Jahren sind bei den Regeln der Typzulassung von Modellreihen folgende technische Anforderungen ergänzt worden.
Dazu gehört der „intelligente Geschwindigkeitsassistent“, der den Fahrer per Anzeige bzw. akustischem Signal warnt, wenn er eine geltende Geschwindigkeitsbegrenzung übertritt. Allerdings darf die Funktion abschaltbar sein und der Fahrer muss seine Geschwindigkeit weiterhin frei wählen können.
Eine „ereignisbezogene Datenspeicherung“, auch als „Black Box“ bekannt, ist dann bei Neuwagen immer mit an Bord. Sie erfasst bei einem Unfall anonymisierte Fahrdaten in einem Speicher und macht sie für eine spätere Auswertung verfügbar.
Verbindlich verbaut ist jetzt auch ein „Notbremsassistent“. Dieser muss in der Lage sein, vor dem Fahrzeug befindliche statische Objekte und sich bewegende Fahrzeuge zu erkennen und im Bedarfsfall selbständig bremsen können.
Ebenfalls im neuzuzulassenden Fahrzeug muss das „Notbremslicht“ vorhanden sein. Es zeigt dem nachfolgenden Verkehr eine starke Bremsverzögerung mit ABS-Aktivierung durch gleichzeitiges Aufleuchten der Bremsleuchten und des Warnblinkers an.
Der „Rückfahrassistent“ soll dem Fahrer beim Rückwärtsfahren Informationen über Personen und Objekte, die sich hinter dem Fahrzeug befinden, geben.
Der AvD macht darauf aufmerksam, dass mit einer Änderung der StVO ein Abschaltverbot von Abbiegeassistenten bei Kraftfahrzeugen mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht eingeführt werden sollte. Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Allerdings wurden die dazu notwendigen Änderungen im vorgelagerten Straßenverkehrsgesetz im November 2023 überraschend im Bundesrat abgelehnt. Das Gremium bemängelte fehlende vorrangige Stellung der Sicherheit des Verkehrs im Gesetzeswortlaut. Der Bundestag hat es nun in der Hand, durch Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Bundesrat die Gesetzesvorhaben vor dem Scheitern zu bewahren.

Bußenvollstreckung zwischen Schweiz und Deutschland
2024 wird ein neuer deutsch-schweizerischer Polizeivertrag in Kraft treten. Wer in der Schweiz geblitzt wird oder falsch parkt, muss damit rechnen, künftig unter Mithilfe des deutschen Bundesamtes für Justiz in Deutschland Bußgelder zahlen zu müssen. Beträge von mindestens 80 Franken oder 70 Euro bilden bei der Beitreibung die Untergrenze. Die Schweiz hat bekanntlich ein höheres Bußgeldniveau als Deutschland. Es ist deshalb mit Deutschland im Vertrag vereinbart, dass erst ab Überschreiten der gesetzlichen deutschen Obergrenze für Verkehrsgeldbußen von 2.000 Euro die Unverhältnismäßigkeit der Vollstreckung geprüft werden soll.

EU arbeitet an Richtlinien zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
Die Europäische Union arbeitet an verschiedenen Gesetzgebungsvorhaben, die 2024 vor den Europawahlen noch zum Abschluss gebracht werden sollen.
Darunter befindet sich die Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie. Im Mittelpunkt der Diskussionen steht dabei die regelmäßige Erneuerung des Führerscheins und damit eventuell verbundenen medizinischen Tests.
Anfang Dezember 2023 hatten die Verkehrsminister der EU-Mitglieder sich darauf geeinigt, dass Autofahrerinnen und Autofahrer selbst bestätigen müssen, sich fit genug zum Fahren zu fühlen. Damit sind verpflichtende Untersuchungen älterer Fahrer erst einmal vom Tisch. Der AvD sieht wie Verkehrsminister Dr. Wissing keinen Anlass für Selbstauskünfte für alle, ohne konkreten Grund. Der bürokratische Aufwand für private Fahrerinnen und Fahrer wäre viel zu hoch. Die periodischen Verlängerungen des Führerscheins von etwa 40 Millionen Fahrerlaubnissen allein in Deutschland sind überdies von den Betroffenen selbst zu zahlen. Der AvD empfiehlt, freiwillig die Fahrtüchtigkeit überprüfen zu lassen. Schon nach gesetzlichen Vorschriften ist jeder Fahrer vor Fahrtantritt dazu verpflichtet, unabhängig vom Alter einzuschätzen, ob das Fahrzeug sicher geführt werden kann. Fahrschulen und die entsprechenden Dienste der Prüforganisationen bieten solche Checks an.
Geplant ist auch, der grenzüberschreitenden Verfolgung von straßenverkehrssicherheitsrelevanten Verkehrsverstößen durch besseren Informationsaustausch zu erleichtern. Es sollen die Tatbestände, über die Mitgliedstaaten informieren müssen, präzisiert, und die mitzuteilenden Daten vereinheitlicht werden.
Ebenfalls europaweit Geltung erhalten sollen aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen in anderen Ländern als dem Wohnsitzstaat verhängte Fahrverbote. Hierfür hatte der Verkehrsausschuss des Europaparlaments Anfang Dezember 2023 ebenfalls grünes Licht gegeben. Die entsprechenden Pläne müssen nach Durchlauf durch die Gremien von der EU-Kommission 2024 noch vor den Europawahlen verabschiedet werden.

Grüne Plaketten müssen zur Hauptuntersuchung
Mit einer grünen Plakette auf dem hinteren Kfz-Kennzeichen ist 2024 die Hauptuntersuchung (HU) zu absolvieren. Die TÜV-Plakette für die regelmäßige HU wechselt jedes Jahr die Farbe aus sechs verschiedenen Farbtönen, die sich regelmäßig wiederholen. Aufgeklebt wird 2024 dann blau.

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